LG Berlin – Terminverschiebung, Balkon und soziale Härte bei Modernisierung

  1. Geringfügige Verzögerungen gegenüber der Terminplanung gemäß der Modernisierungsankündigung oder Überschreitungen der voraussichtlich angesetzten Dauer der Modernisierungsarbeiten sind nach den Umständen des Einzelfalles unbeachtlich (hier: Arbeitsbeendigung erst nach Gewährung des Wohnungszutritts).
  2. Der Anbau von Balkonen stellt keinen allgemein üblichen Zustand von Wohnungen in Berlin her.
  3. Die Mieterhöhung nach Modernisierung ist für den Mieter unzumutbar, wenn sie vor dem Hintergrund der Einkommensverhältnisse des Wohnungshaushalts die individuelle Belastungsgrenze überschreitet.

LG Berlin, Urteil vom 19.1.2010 — 65 S 285/09- in WuM 2010, 88

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OLG Köln – Diskriminierung des Wohnungsbewerbers als “Neger”, Schadensersatz, Zurechnung

  1. Die Bezeichnung einer als Mietinteressent vorstelligen Person in direkter Ansprache als “Neger” ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinen Sprachverständnis eindeutig diskriminierend und verletzt den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Eingriff in die Persönlichkeitssphäre ist unbefugt, wenn Motiv und Zweck auf die Ausgrenzung farbiger Mieter im Mietwohnobjekt gerichtet sind.
    Das Verschulden des zur Wohnungsbesichtigung beauftragten Hausmeisters als Verrichtungsgehilfen ist dem Hausverwalter – so er sich nicht exkulpieren kann – zuzurechnen.
  2. Schadensersatzansprüche des Verletzten können (hier:) durch entstandene Fahrtkosten zur Beratung im Antidiskriminierungsbüro und durch vergebliche Aufwendungen (hier:) für Fahrtkosten als Mietinteressent zum Mietobjekt gegeben sein. Es stellt einen Angriff auf die Menschenwürde des Mietinteressenten dar, dass ihm allein wegen seiner Hautfarbe die Möglichkeit zur Besichtigung und etwaigen Anmietung der Wohnung verweigert wird. Hierfür kann ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingefordert werden.
  3. Die Geldentschädigung ist an der Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bemessen, im Vordergrund steht der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers. Ein Bestreiten des Sachvortrags der Anspruchsteller und Berufungskläger oder der Verantwortlichkeit für eine Verletzungshandlung eines Verrichtungs gehilfen im Berufungsverfahren fließen in die Bemessung der Höhe der Geldentschädigung ein.
  4. Im (vorliegenden) Streitfall der Diskriminierung des Mietinteressenten hat dieser einen Auskunftsanspruch gegen der Hausverwalter auf Benennung der vermietenden Wohnungseigentümer und deren vollständiger Anschriften.

OLG Köln, Urteil vom 19.1. 2010 – 24 U 51/09 in WuM 2010, 81

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BGH – Außenanstrich Fenster und Parkettversiegelung als Schönheitsreparaturen

Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV.

Die Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen stellt eine einheitliche Rechtspflicht dar. Ist diese Pflicht formularvertraglich so ausgestaltet, dass sie hinsichtlich der zeitlichen Modalitäten, der Ausführungsart oder des gegenständlichen Umfangs der Schönheitsreparaturen den Mieter übermäßig belastet, so ist die Klausel nicht nur insoweit, sondern insgesamt wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2009, VIII ZR 210/08, WuM 2009, 286).

BGH, Urteil vom 13.01.2010 -VIII ZR 48/09- in WuM 2010, 85

LG Berlin – Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Beheizungspflicht

Das Ordnungsgeld gegen den Vermieter wegen Verstoßes gegen die titulierte Pflicht zur Beheizung der Wohnung hat repressive Elemente und ist bei Verstößen vor dem Ende der Mietzeit auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses festzusetzen ( § 890 ZPO, §§ 535, 536 BGB).
LG Berlin, Beschluss vom 5.1.2010 -65 T 162/09- in WuM 2010, 99

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OLG Düsseldorf – Grobe Fahrlässigkeit beim Regress des Gebäudeversicherers

  1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlasst, ohne die
    Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für
    einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässiqkeit einzustehen hat.
  2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.
  3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.

OLG Diisseldorf Urteil vom 10. Dezember 2009 -1-10 U 88/09 – in GE 2010, 121

LG Berlin – Großer Balkon mit 4 qm Fläche, Orientierungshilfe

Auch bei einer großen Wohnung ist ein Balkon mit einer Fläche von 4 m² als groß und geräumig im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mieterspiegel anzusehen.

LG Berlin, Urteil vom 03.12.2009 -67 S 411/08- in GE 2010, 204

BGH – Nutzergruppen bei verbrauchsabhängiger Abrechnung der Wasserkosten

Der Vermieter ist bei der Abrechnung von Wasserkosten mangels entsprechender Vereinbarungen nicht verpflichtet, verschiedene Nutzergruppen durch jeweils gesonderte Zähler zu erfassen. Der Verbrauch von Wohneinheiten kann in der Weise ermittelt werden, dass der mittels Zwischenzähler gemessene Verbrauch eines gewerblichen Mieters von dem Gesamtverbrauch laut Hauptwasserzähler abgezogen wird

BGH, Urteil vom 25.11.2009 -VIII ZR 69/09- in WuM 2010, 35

BGH – Direkte Abrechnung von Fernwärme und Wasser nach Modernisierung

  1. Bestimmt der Vermieter gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 MietHöheRegG, dass die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung unmittelbar mit demjenigen abgerechnet werden, der die entsprechenden Leistungen erbringt, kann sich der Leistungserbringer zur Erfüllung der von ihm übernommenen Leistungspflichten Dritter bedienen.
  2. Teilt der Vermieter, der nach dem Mietvertrag lediglich eine beheizbare Wohnung schuldet, dem Mieter im Zuge der Einrichtung einer Fernwärmeversorgung mit, dass die Kosten für Heizung und Warmwasser künftig direkt mit dem Versorger abzurechnen sind, und übersendet der Versorger dem Mieter daraufhin den Entwurf einer Liefervereinbarung, kommt ein Liefervertrag mit dem Versorger nach § 2 Abs. 2 AVBFernwärmeV dadurch zustande, dass der Mieter die Leistungen des Versorgers in Anspruch nimmt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 30. April 2003, VIII ZR 279/02, NJW 2003, 3131 und vom 26. Januar 2005, VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639). Das gilt auch dann, wenn der Mieter der Direktabrechnung widerspricht und den ihm übersandten Entwurf nicht unterzeichnet.

BGH, Urteil vom 25.11.2009 -VIII ZR 235/08- in WuM 2010, 89

KG – Mietspiegel zum Zeitpunkt des Zugangs der Mieterhöhung maßgeblich

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein Mietspiegel grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, dessen Erhebungsstichtag nach dem Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens liegt.

KG, Urteil vom 12.11.2009 -8 U 106/09- in GE 2010, 61

BGH – rechtsmissbräuchliche Kündigung bei verweigerter Untermieterlaubnis

Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem kündigenden Hauptmieter bekannt ist, dass ein Mietinteresse der benannten Untermieter nicht besteht

BGH, Urteil vom 11.11.2009 -VIII ZR 294/08- in DWW 2010, 18 und WuM 2010, 30