Der Erwerber eines Grundstücks, der nach BGB § 571 Abs 1 in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach MHG § 3 Abs 1 (juris: MietHöReglG) erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese nach Eintritt des [...]
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