KG – Vermieter zur Aufsplittung von Modernisierung und Instandsetzung verpflichtet

MHG § 2 Abs 1 S 2 (jetzt: § 559 a Abs. 5 BGB) ist bei einem Erhöhungsverlangen auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD-Programm (Landesmodernisierungsprogramm des Landes Berlin) instandgesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins nicht über dem Mietzins liegt, der sich nach den im Fördervertrag zugelassenen Mietzinssteigerungen ergibt.

KG, RE vom 17.01.2002 – 9 RE-Miet 4/01- in WuM 2002, 144 und GE 2002, 259

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