BGH: Betriebskostenabrechnung durch ZV

Betriebs- und Heizkosten: Der Zwangsverwalter hat die Betriebskosten für einn Grundstück auch für solche Zeiträumeabzurechnen, die vor seiner Bestellung liegen, sofern eine etwaige Nachforderung aus der Abrechnung noch von der Beschlagnahme der Zwangsverwaltung erfasst wäre (§§ 21, 148 ZVG).

Soweit der Zwangsverwalter zur Abrechnung verpflichtet ist, hat er auch ein Guthaben unter Berücksichtigung aller im Abrechnungszeitraum gezahlten Vorauszahlungen des Mieters auszukehren.

BGH VIIIZR 333/02 vom 26.03.2003; GE 2003, 945; WuM 2003, 390

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AG Schöneberg: Besichtigungsrecht des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung des Mieters nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von einer Woche werktags in Begleitung einer Person seines Vertrauens zu besichtigen. Eine darüber hinaus gehende Vielzahl von Begleitern ist ebenso wie die Anfertigung von Fotos unzulässig.

AG Schöneberg 11 C 592/03; GE 2004, 822

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BVerwG: Keine Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Berlin

Die Entscheidung des OVG Berlin, wonach die Zweckentfremdungsverbotsverordnung nicht mehr angewendet werden darf, weil die Voraussetzungen einer angespannten Wohnungsmarktlage in Berlin nicht mehr gegeben sind, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

BVerwG 5 B 253/02 13.03.2003 in GE 2003 ,467

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