Schönheitsreparaturen – Endrenovierung und starre Renovierungsfristen Wenn die Schönheitsreparaturen formularmäßig laufend (turnusmäßig) und als Endrenovierung auf den Mieter abgewälzt werden, verstößt das wegen unangemessener Benachteiligung gegen das AGB Gesetz und ist unwirksam.Dies gilt insbesondere auch dann, wenn beide Klauseln äußerlich getrennt sind, also eine Klausel im Mietvertrag steht und die andere im Anhang. BGH VIIIZR [...]
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