Abrechnung von Grundsteuer hinsichtlich einer Eigentumswohnung Die Umlage von Grundsteuern im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen ist jedenfalls dann zulässig, wenn dieser Umlagemaßstab vertraglich vereinbart ist. BGH VIIIZR 169/03 vom 26.05.2004; GE 2004, 879
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