AG Charlottenburg: Zum Anspruch des Mieters auf Lärmfreiheit

Der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann nicht erwarten, dass Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden.

Anders ist es nur bei Baumängeln (Trittschallschutz) oder vermeidbarem Lärm, für den der Mieter beweispflichtig ist.

AG Charlottenburg, Urteil vom 25.11.2004 – 211 C 476/02; GE 2005, 1199

„AG Charlottenburg: Zum Anspruch des Mieters auf Lärmfreiheit“ weiterlesen

LG Berlin – Gaszentralheizung statt Gasetagenheizung

1. Der Austausch einer Gasetagenheizung gegen eine Gaszentralheizung stellt eine Modernisierung dar, wenn eine Einsparung von durchschnittlich 9,2 % bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch theoretisch festgestellt werden kann.

2. Der betroffene Mieter kann dabei nicht einwenden, sein konkreter Energieverbrauch liege niedriger. Denn es kommt auf den durchschnittlichen Energieverbrauch an.

LG Berlin Urteil vom 22. November 2004, -67 S 154/04- in MM 2005, 145

Die Umrüstung einer Gasetagenheizung auf Gaszentralheizung oder andere Formen der Zentralheizung wurde in der Vergangenheit immer deswegen als reine Instandsetzung angsehen, weil lediglich der Energieträger und/oder die Anlagentechnik ausgetauscht werde. Bei der Gasetagenheizung könne der Mieter aber seinen individuellen Verbrauch beeinflussen und heize daher günstiger als bei Zentralheizung.

Diese Rechtsprechung gibt die Zivilkammer 67. des LG Berlin jetzt auf: In einem Gutachten wurde eine (selbstverständlich abstrakte-) Energieeinsparung von 9,2 % der Gaszentralheizung gegenüber der Gasetagenheizung ermittelt. Das reichte der Kammer aus.

Die Ent­scheidung lässt au­ßer Acht, dass bei ei­ner Gas­e­ta­gen­hei­zung der Ener­gie­ver­brauch in­di­vi­du­ell ge­steu­ert und da­her in be­son­de­rem Ma­ße zu spar­sa­mer Ver­wen­dung von Pri­mär­ener­gie mo­ti­viert wird. Fragl­ich er­scheint auch, ob die le­dig­lich ge­ring­fü­gi­ge Ener­gie­ein­spa­rung von rech­ne­risch 9,2 % ei­ne nach­hal­ti­ge Wert­ver­bes­se­rung dar­stellt. Viel­mehr dürf­ten der­ar­tig ge­rin­ge Schwan­kun­gen und Un­ter­schie­de auf der Ba­sis rein theo­re­ti­scher An­nah­men kei­ne si­chere Prog­no­se über den Ener­gie­ver­brauch er­mög­li­chen.

BGH: Betriebskostenabrechnung, Mieter muss rechnen!

  1. Die Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB zur Abrechnung über die Vorauszah­lungen für Betriebskosten wird mit einer formell ordnungsgemä­ßen Abrechnung gewahrt; auf die inhaltliche Richtigkeit kommt es für die Einhaltung der Frist nicht an.
  2. Weicht der in der Abrechnung verwendete und angegebene Umla­geschlüssel von dem im Mietvertrag vereinbarten ab, liegt ein inhaltli­cher Fehler und kein formeller Mangel der Ab­rechnung vor.
  3. Eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters ist nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat den Fehler nicht zu vertreten.

BGH v. 17.11.2004 – VIII ZR 115/04 -‚ WuM 2005, 61; NZM 2005, 13; GE 2005, 50

„BGH: Betriebskostenabrechnung, Mieter muss rechnen!“ weiterlesen

LG Berlin: Kein Anspruch auf Übersendung von Betriebskostenbelegen!

Der Mie­ter von preis­frei­em Wohn­raum in Ber­lin hat grund­sätz­lich kei­nen An­spruch ge­gen den Ber­li­ner Ver­mie­ter auf Zu­sen­dung von Be­leg­ko­pien der Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung.

LG Ber­lin, Ur­teil vom 15.11.2004 – 67 S 165/04 – in WuM 2005, 49

„LG Berlin: Kein Anspruch auf Übersendung von Betriebskostenbelegen!“ weiterlesen