Kautionsrückzahlung durch Zwangsverwalter nach Aufhebung der Zwangsverwaltung

  1. Ein Zwangsverwalter, der auf Rückgabe einer Mietsicherheit klageweise in Anspruch ge-nommen wird, ist zur Führung des Prozesses jedenfalls dann nicht mehr befugt, wenn die Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit der Streitsache aufgehoben worden ist.
  2. In diesem Fall ist die Klage mangels Prozessführungsbefugnis des als Zwangsverwalter in Anspruch genommenen Beklagten als unzulässig abzuweisen.

BGH v. 25.5.2005-VIII ZR 301/03 -, WuM 2005, 463; NZM 2006, 312; GE 2005, 1418 und 1484

LG Berlin: Betriebskosten für Leerstand trägt Vermieter

Der Vermieter ist nicht berechtigt, bei Leerstand im Hinblick auf eine „Umlagegerechtigkeit“ eine Änderung des Verteilungsschlüssels dahin zu verlangen, dass die Kosten nur noch von den verbliebenen Mietern zu zahlen sind (gegen Langenberg in: Schmidt-Futterer, 8. Aufl., RN 47 zu § 556 a BGB).

LG Berlin, Hinweisbeschluß vom 13.05.2005 – 65 S 64/05, GE 2005,1069
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LG Berlin: Duschbad in Ostberlin ortsüblicher Standard

  1. Die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung dürfen nicht überspannt werden (hier: Einbau einer Dusche unter Wegfall der Speisekammer).
  2. Der Mieter kann sich nicht auf eine unzumutbare Härte wegen der zu erwartenden Mieterhöhung berufen, wenn die Modernisierung nur einen ortsüblichen Standard schafft. Dies ist für eine Ostberliner Wohnung der Fall, wenn diese nur Innentoilette und Ofenheizung aufweist und mit Sammelheizung, Bad und Innen-WC ausgestattet werden soll.
    LG Berlin, Urteil vom 12.05.2005 -67 S 19/05- in GE 2005, 919

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LG Berlin: Keine Flächenabweichung bei Beschaffenheitsvereinbarung

Weicht die tatsächliche Größe der Wohnung, berechnet nach der II. BV oder der WohnflächenVO um mehr als 10% von der vertraglich vereinbarten Größe ab, liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor, wenn die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Fläche getroffen haben (hier: Dachgeschosswohnung mit zahlreichen Schrägen) in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BGH in GE 2004, 680.

LG Berlin, Urteil vom 10.05.2005 – 63 S 170/04 – in GE 2005, 995

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