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	<title>Kommentare zu: BGH: Schriftformklausel im Gewerbemietvertrag</title>
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	<description>Informationen und Rechtsprechung zum  Mietrecht</description>
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		<title>Von: Anke.</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2005/09/bgh-schriftformklausel-im-gewerbemietvertrag/comment-page-1/#comment-37</link>
		<dc:creator>Anke.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 20:19:17 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist durchaus &#252;blich, dass Vermieter Individualvereinbarungen bez&#252;glich eines geringeren Mietzinzes, mit ihrem Mieter treffen, weil sie aus eigenem Interesse bei Unternehmensproblemen den Mieter entgegenkommen.
Es ist durchaus gut und wichtig f&#252;r Gewerbetreibende, dass die Gerichte solche Individualvereinbarungen st&#252;tzen, weil eher die Gefahr gegenst&#228;ndlich ist, dass sich Vermieter irgendwann einmal &#252;ber ihr Entgegenkommen &#228;rgern und sich pl&#246;tzlich nicht mehr gebunden sehen wollen.
Tats&#228;chlich muss ein Vermieter angesichts seiner &quot;Machtposition&quot; kaum gesch&#252;tzt werden, weil er eben sehr wohl mahnen w&#252;rde, wenn einseitige Mietk&#252;rzungen durch den Mieter erfolgen...und sicherlich auch seine M&#246;glichkeiten ausreichend kennt, um gegen unabgesprochene Mietk&#252;rzungen vorzugehen.
Die Dreistheit vieler Vermieter kann so zumindest unterbunden werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist durchaus &#252;blich, dass Vermieter Individualvereinbarungen bez&#252;glich eines geringeren Mietzinzes, mit ihrem Mieter treffen, weil sie aus eigenem Interesse bei Unternehmensproblemen den Mieter entgegenkommen.<br />
Es ist durchaus gut und wichtig f&#252;r Gewerbetreibende, dass die Gerichte solche Individualvereinbarungen st&#252;tzen, weil eher die Gefahr gegenst&#228;ndlich ist, dass sich Vermieter irgendwann einmal &#252;ber ihr Entgegenkommen &#228;rgern und sich pl&#246;tzlich nicht mehr gebunden sehen wollen.<br />
Tats&#228;chlich muss ein Vermieter angesichts seiner &#8220;Machtposition&#8221; kaum gesch&#252;tzt werden, weil er eben sehr wohl mahnen w&#252;rde, wenn einseitige Mietk&#252;rzungen durch den Mieter erfolgen&#8230;und sicherlich auch seine M&#246;glichkeiten ausreichend kennt, um gegen unabgesprochene Mietk&#252;rzungen vorzugehen.<br />
Die Dreistheit vieler Vermieter kann so zumindest unterbunden werden.</p>
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