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	<title>Kommentare zu: BGH: Schriftformklausel im Gewerbemietvertrag</title>
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	<description>Informationen und Rechtsprechung zum  Mietrecht</description>
	<lastBuildDate>Tue, 12 Jul 2011 08:58:00 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Anke.</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2005/09/bgh-schriftformklausel-im-gewerbemietvertrag/comment-page-1/#comment-37</link>
		<dc:creator>Anke.</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 20:19:17 +0000</pubDate>
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		<description>Es ist durchaus üblich, dass Vermieter Individualvereinbarungen bezüglich eines geringeren Mietzinzes, mit ihrem Mieter treffen, weil sie aus eigenem Interesse bei Unternehmensproblemen den Mieter entgegenkommen.
Es ist durchaus gut und wichtig für Gewerbetreibende, dass die Gerichte solche Individualvereinbarungen stützen, weil eher die Gefahr gegenständlich ist, dass sich Vermieter irgendwann einmal über ihr Entgegenkommen ärgern und sich plötzlich nicht mehr gebunden sehen wollen.
Tatsächlich muss ein Vermieter angesichts seiner &quot;Machtposition&quot; kaum geschützt werden, weil er eben sehr wohl mahnen würde, wenn einseitige Mietkürzungen durch den Mieter erfolgen...und sicherlich auch seine Möglichkeiten ausreichend kennt, um gegen unabgesprochene Mietkürzungen vorzugehen.
Die Dreistheit vieler Vermieter kann so zumindest unterbunden werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist durchaus üblich, dass Vermieter Individualvereinbarungen bezüglich eines geringeren Mietzinzes, mit ihrem Mieter treffen, weil sie aus eigenem Interesse bei Unternehmensproblemen den Mieter entgegenkommen.<br />
Es ist durchaus gut und wichtig für Gewerbetreibende, dass die Gerichte solche Individualvereinbarungen stützen, weil eher die Gefahr gegenständlich ist, dass sich Vermieter irgendwann einmal über ihr Entgegenkommen ärgern und sich plötzlich nicht mehr gebunden sehen wollen.<br />
Tatsächlich muss ein Vermieter angesichts seiner &#8220;Machtposition&#8221; kaum geschützt werden, weil er eben sehr wohl mahnen würde, wenn einseitige Mietkürzungen durch den Mieter erfolgen&#8230;und sicherlich auch seine Möglichkeiten ausreichend kennt, um gegen unabgesprochene Mietkürzungen vorzugehen.<br />
Die Dreistheit vieler Vermieter kann so zumindest unterbunden werden.</p>
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