LG Berlin – Zentralheizung, Duldungspflicht für Anschluss

Hat der Vermieter sich in einer Modernisierungsvereinbarung verpflichtet, nach dem Einbau einer Gasetagenheizung durch den Mieter weitere Modernisierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung des Mieters durchzuführen mit der Ausnahme von energiesparenden Maßnahmen, muss der Mieter den späteren Anschluss an eine Zentralheizung dann dulden, wenn eine Energieeinsparung nachgewiesen wird (hier durch Sachverständigengutachten).

LG Berlin, Urteil vom 27.11.2006 – 67 S 285/05 – in GE 2007, 294

KG – Nebenkosten ohne Vorschüsse, Verwirkung

  1. Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter neben dem Mietzins die im Vertrag genannten Nebenkosten zu zahlen hat, steht der Pflicht des Mieters zur Zahlung der Nebenkosten nicht entgegen, dass der Vermieter keine Kostenvorschüsse erhoben hat.
  2. Die Verwirkung einer Forderung setzt voraus, dass zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.
  3. Hinsichtlich der zeitlichen Voraussetzungen gilt allgemein der Grundsatz, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist.Bei kürzer verjährenden Forderungen (hier: Forderung aus Betriebskostenabrechnung für Gewerbemietsache) kann eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist nur aus ganz besonderen Gründen angenommen werden; die bloße Untätigkeit des Vermieters reicht insoweit nicht.

KG, Urteil vom 27.11.2006 -12 U 182/04- in GE 2007, 591

LG Berlin – Wirtschaftlichkeitsberechnung notwendig bei Verwertungskündigung

Der Vermieter, der das Wohngebäude aufgrund der Schäden der Bausubstanz abreißen lassen will, muß als Begründung in seinem Kündigungsschreiben die Reparaturkosten den Abriß-und Neubaukosten gegenüberstellen sowie die zu erwartenden Erträge nach einer Sanierung denen eines Neubaus.

LG Berlin, Urteil vom 24. November 2006 -63 S 48/06 – in GE 2007, 659

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LG Berlin – Modernisierungsvereinbarung mit Mieterhöhungsausschluss

Gestattet der Vermieter den Einbau einer Gasetagenheizung als Mietermodernisierung und duldet der Mieter später den Anschluss der Wohnung an eine Zentralheizung, ist eine Vereinbarung, wonach der Verrmieter die Leistungen der Installation der neuen Heizungsanlage einschließlich Warmwasserversorgung nicht als modernisierungswirksame Leistung erheben darf, dahin auszulegen, dass sowohl eine Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB als auch eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufgrund einer Sammelheizung des Vermieters ausgeschlossen ist.

LG Berlin, Beschluss vom 20.11.2006 -67 S 257/06- in GE 2007, 293

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BGH – Angaben zur Untermiete bei Gewerbemiete

1. Zum Umfang der Auskunft, die der gewerbliche Vermieter vom Mieter verlangen kann, wenn dieser um die Erlaubnis zur Untervermietung nachsucht.

2. Bei Gewerbemiete kann der Vermieter eine persönliche Vorstellung des Untermieters und erweiterte Angaben zu dessen persönlichen Verhältnissen und Bonität verlangen, wenn eine Betriebspflicht besteht oder die Umstände (hier: Vermietung einer großen Teilfläche eines Einkaufszentrums) dies notwendig erscheinen lassen. [LS der Redaktion]

BGH v. 15.11.2006 – XII ZR 92/04 – NJW 2007, 288; GE 2007, 142

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BGH – Treppenhausnutzung durch Lieferanten und Dritte

Das Recht der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen auf Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses steht dem Recht des Eigentümers entgegen, einem Dritten die Ablage für die Mieter bestimmter Sendungen auf den Gemeinschaftsflächen zu verbieten, soweit von den abgelegten Gegenständen keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht.
Ein Mieter ist berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflurs das Abstellen zulässt. [nicht amtl. LS]

BGH v. 10.11.2006 – V ZR 46/06 – WuM 2007, 29; GE 2006, 1611