Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für unzuverlässigen Untermieter

1. Vermietet der Insolvenzverwalter – unter Verletzung der mietvertraglichen Pflicht, vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einzuholen – eine vom Schuldner angemietete Immobilie an einen unzuverlässigen Untermieter und gefährdet er dadurch den Rückgabeanspruch des aussonderungsberechtigten Vermieters, kann dies seine persönliche Haftung begründen.

2. Verletzt der Insolvenzverwalter schuldhaft insolvenzspezifische Pflichten, haftet er auf den Ersatz des negativen Interesses (Fortführung von BGH, 6. Mai 2004, IX ZR 48/03, BGHZ 159, 104).

BGH, Urteil vom 25.01.2007 -IX ZR 216/05- in NZM 2007, 329

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KG – Verspätete Annahme einer Nachtragsvereinbarung bei Gewerbemiete

  1. Die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn im Falle einer Nachtragsvereinbarung zwar „Schriftlichkeit“ eingehalten wird, die Annahmeerklärung aber nicht mehr rechtzeitig im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB zugeht.
  2. Zum Schriftformerfordernis, wenn als Zeitpunkt des Mietbeginns die „Bezugsfertigkeit“ vereinbart ist.

KG, Urteil vom 25.01.2007 -8 U 129/06- in GE 2007, 780

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KG – Spezifizierte Leistungsaufforderung bei Schönheitsreparaturen

Jedenfalls dann, wenn der Mieter vor seinem Auszug Schönheits­reparaturen vorgenommen hat und der Vermieter Beanstandungen erhebt, muss der Vermieter im Rahmen der Leistungsaufforderung nach § 281 BGB die konkreten Mängel darlegen und den bean­standeten Zustand beschreiben, damit der Mieter erkennen kann, inwieweit der Vermieter den Vertrag als nicht erfüllt ansieht. Die bloße Angabe, daß die ausgeführten Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht seien, ist eine Bewertung ohne Angabe der zugrunde liegenden Tatsachen und daher unzureichend.

KG, Urteil vom 22. Januar 2007 – 12 U 28/06- in GE 2007, 781

OLG Frankfurt – Aufheizung großflächig verglaster Büroräume ist Lebensrisiko

Die Beurteilung, ob wegen der Aufheizung eines Gebäudes auf Grund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Gegebenheiten, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung (entgegen OLG Rostock NZM 2001, 425).

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2007 in NZM 2007, 330

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LG Berlin – Angabe des falschen Mietspiegelfeldes im Erhöhungsverlangen II

Das Mieterhöhungsverlangen ist nicht deshalb unzureichend, weil sich der Vermieter zur Begründung der Mieterhöhung auf ein falsches Rasterfeld im Mietspiegel berufen hat. Die Bezugnahme auf ein falsches Rasterfeld eines Mietspiegels hat nicht zur Folge, dass das Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist. Dies entspricht der herrschenden Auffassung (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 9. Aufl., § 558 a RN. 40 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Die Frage, ob das angegebene oder ein anderes Rasterfeld des Mietspiegels zur Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden kann, ist eine Frage der materiellen Begründung des Anspruchs.

Urteil LG Berlin vom 15.01.2007, 67 S 305/06, MM 2007, 147

Die Entscheidung steht im Widerspruch zur Entscheidung des LG Berlin vom 14.07.2005, wonach die Angabe des falschen Mietspiegelfeldes zur formellen Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens führt.

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LG Berlin – Schönheitsreparaturen mit Blümchentapete oder Raufasertapete

Der Mieter ist bei der Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht grundsätzlich verpflichtet, die Wohnung mit Rauhfasertapete oder Strukturtapete zu tapezieren und diese dann weiß oder nahe­zu weiß zu streichen. Er kann auch Tapeten mit floralem Muster verwenden, wenn diese farblich unaufdringlich und vom Muster her zurückhaltend gestaltet sind. Eine intensiv gestaltete altrosa­farbene Mustertapete mit zusätzlich unterschiedlich glänzend erscheinender Oberfläche entspricht jedoch keiner zurückhaltenden, dem allgemeinen Geschmack entsprechenden Gestaltung mehr.

LG Berlin, Urteil vom 5. Januar 2007 – 65 S 224/06 – in GE 2007, 519

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OLG Brandenburg – Gesamtschuldnerausgleich zwischen Mietern

1. Ein Ehegatte, der nach Trennung und Auszug des anderen Ehegatten aus der gemeinsam angemieteten Wohnung die Wohnung allein weiter bewohnt, hat regelmäßig keinen gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruch hinsichtlich der Mietzinsraten nach der Trennung.

2. Zieht ein Ehegatte ohne Einverständnis des anderen aus der gemeinsamen Wohnung aus, so ist dem verbleibenden Ehegatten eine Überlegungsfrist dahingehend einzuräumen, ob er die Wohnung behalten will. Zieht der verbleibende Ehegatte nach Ablauf der Überlegungsfrist nicht aus, so entfällt ein gesamtschuldnersicher Ausgleichsanspruch, auch für die Zeit der Überlegungsfrist.

Brandenburgisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 04. Januar 2007 – 9 U 18/06 – in NZM 2007, 822-824 = NJW-RR 2007, 887-888

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AG Tiergarten – Auslegung Wohnwertmerkmale zum Berliner Mietspiegel 2005

Holzverbundfenster stellen keine Einfachverglasung nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar, ein Breitbandkabelanschluss besteht nicht, wenn der Mieter zur Nutzung einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber abschließen muss, eine 1 m² große und von drei Wänden umgebene Nische ist ein Abstellraum und ein Balkon ist nicht geräumig, wenn er von höchstens zwei Personen ungehindert genutzt werden kann.

AG Tiergarten, Urteil vom 03.01.2007 – 4 C 397/06 – in GE 2007, 296