BGH – Überhöhte Modernisierungsaufwendungen

Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.

BGH,  Urteil vom 17.12.2008 -VIII ZR 41/08) in WuM 2009, 124

BGH – Leasingkosten für Heizungsanlage nicht umlagefähig

  1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizkV) und der Wärmelieferung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 HeizkV).
  2. § 7 Abs. 2 HeizkV regelt abschließend, welche Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 HeizkV umlagefähig sind. Dazu gehören Leasingkosten für Brenner, Öltank und Verbindungsleitungen nicht.

BGH, Urteil vom 17.12.2008 -VIII ZR 92/08- in WuM 2009, 115 und GE 2009, 258

BGH – Verwendungsersatzanspruch des Mieters

Bei der Bemessung des Anspruchs auf Wertersatz für Verwendungen des Mieters auf die Mietsache kommt es auf die Erhöhung des Verkehrswerts des Gebäudes an. Ob der Verkehrswert eines bestimmten Gebäudes unter Heranziehung des Ertragswertverfahrens oder nach anderen Wertermittlungsmethoden zu bestimmen ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

BGH, Beschluss vom 16.12.2008 -VIII ZR 306/06- in WuM 2009, 113