Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt. [...]
Tags
AGB Baumfällarbeiten Baumpflegearbeiten Betriebskostenabrechnung BIMA Contracting Einbauküche Farbwahlklausel Flächenabweichung Forumularklausel Gerichtskosten Heizkosten Hinweispflicht Kaution Kinderwagen Leasing Lärm Mietnomaden Mietspiegel Minderung Orientierungshilfe pVV Räumungsfrist Schönheitsreparaturen Selbstauskunft Spanneneinordnung Teppichreinigung Verjährung Verteilerschlüssel Verwendungsersatz Verwertungskündigung Vorwegabzug Wasserkosten Wärmecontracting ZwangsverwalterInfos
Kanzleien