OLG Bamberg – Photovoltaikanlage contra Baubeschreibung Gewerbmietsache

Haben die Mietvertragsparteien in der zum Bestandteil des Mietvertrages gewordenen Baubeschreibung eine bestimmte Ausgestaltung der Dachfläche vereinbart, so haben sich die Eigentümer ihres Rechts nach § 903 BGB begeben, die Dachfläche nach ihren Vorstellungen anders zu gestalten und dort nachträglich eine Photovoltaik-Anlage anzubringen.

Die nachträgliche Anbringung einer Photovoltaikanlage entgegen der zum Vertragsbestandteil gewordenen Baubeschreibung ist auch keine Modernisierungsmaßnahme.

OLG Bamberg, Beschluss vom 30.07.2009 -3 U 23/09- in GuT 2009, 298 und GE 2010, 201

BGH – Eigenbedarfskündigung durch GbR und Kündigungsschutz

Auf eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters findet die Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB keine Anwendung, wenn nach der Kündigung Wohnungseigentum der Gesellschafter begründet wird (Rn.17). Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft das Wohnanwesen zu dem Zweck erworben hat, die vorhandenen Wohnungen in Wohnungseigentum der Gesellschafter umzuwandeln.

BGH, Urteil vom 16.07.2009 -VIII ZR 231/08- in WuM 2009, 519

BGH – Abrechnung von Wasserentgelten bei Kanalgebühren

Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.

BGH, Urteil vom 15.07.2009 -VIII ZR 340/08- in WuM 2009, 516

BGH – Teilgewerbliche Nutzung ohne vertragliche Vereinbarung

Geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung, die nach außen in Erscheinung treten, muss der Vermieter grundsätzlich nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden. Er kann jedoch nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt; hierfür trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast.

BGH, Urteil vom 14.07.2009 -VIII ZR 165/08- in WuM 2009, 517

AG Wedding – Gartenpflegekosten bei eingezäuntem Vermietergarten

Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Kosten für die Gartenpflege und das Gartensprengwasser auf die Mieter umzulegen, wenn diese zur Nutzung des Gartens nicht berechtigt sind, und sich aus den Umständen ergibt, dass der Vermieter den Garten tatsächlich alleine nutzt.

AG Wedding, Urteil vom 06. Juli 2009 – 6b C 45/09 – in GE 2010, 412