LG Berlin – Erhöhungsverlangen hilfsweise, Bruttokaltmiete

1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen, das für den Fall der Unwirksamkeit eines vorangegangenen Erhöhungsverlangens gelten soll, liegt eine zulässige Rechtsbedingung vor (Bestätigung von LG Berlin GE 2002,1266).
2. Für eine Erhöhung der Bruttomiete reicht die Angabe des vom Vermieter für maßgeblich erachteten Betriebskostenanteils im Mieterhöhungsverlangen, der nur bei Bestreiten im Rechtsstreit zu erläutern ist.
LG Berlin, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 67 S 236/09 – in GE 2010, 271

BGH – Wohnflächenabweichung bei Doppelhausfläche mit Garten

Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht. Eine Anhebung dieses Grenzwerts wegen der mitvermieteten Gartenfläche kommt nicht in Betracht (Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 2004, VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, und BGH, 24. März 2004, VIII ZR 295/03, WuM 2004, 336).

BGH, Urteil vom 28.10.2009 -VIII ZR 164/08- in WuM 2009, 733

BGH – Verwirkung alter Betriebskostenzeiträume durch neuere Abrechnung

Allein die Tatsache, dass der Vermieter die mietvertraglich vereinbarte Frist zur Abrechnung über die Betriebskosten hat verstreichen lassen, führt nicht zur Verwirkung der Nachzahlungsforderung (Fortführung BGH, 31. Oktober 2007, VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142).

Jedoch tritt Verwirkung ein, wenn der Vermieter neuere Abrechnungszeiträume (hier: 2002 wurde abgerechnet, 2001 wird geltend gemacht) bereits abgerechnet hatte, ohne auch eine Abrechnung über frühere Zeiträume zu erteilen. Hierin liegt das auch für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment.

BGH, Beschluss vom 27.10.2009 -VIII ZR 334/07- in WuM 2010, 36 und GE 2010, 197

BGH – Jobcenter nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters

Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.

BGH, Urteil vom 21.10.2009 -VIII ZR 64/09-ín WuM 2010, 736

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BGH – Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei fristloser Kündigung

In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten.

BGH, Urteil vom 06. Oktober 2010 – VIII ZR 271/09 – in WuM 2010, 740 und GE 2010, 1741

KG – Versorgungssperre durch Dritten als verbotene Eigenmacht

Eine Unterbrechung von Versorgungsleitungen durch einen außenstehenden Dritten kann -anders als eine Versorgungssperre, die in der Einstellung von Leistungen besteht (siehe dazu BGH, Urteil vom 06.05.2009 -XII ZR 137/07- in GE 2009, 775) – gegenüber dem Besitzer der Räume verbotene Eigenmacht darstellen.

KG, Beschluss vom 01.10.2009 -8 U 105/09- in GE 2010, 61