OLG Düsseldorf – Grobe Fahrlässigkeit beim Regress des Gebäudeversicherers

  1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlasst, ohne die
    Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für
    einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässiqkeit einzustehen hat.
  2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.
  3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.

OLG Diisseldorf Urteil vom 10. Dezember 2009 -1-10 U 88/09 – in GE 2010, 121

LG Berlin – Großer Balkon mit 4 qm Fläche, Orientierungshilfe

Auch bei einer großen Wohnung ist ein Balkon mit einer Fläche von 4 m² als groß und geräumig im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mieterspiegel anzusehen.

LG Berlin, Urteil vom 03.12.2009 -67 S 411/08- in GE 2010, 204