Berücksichtigung einer Mietminderung bei der Betriebskostenabrechnung

  1. Zur Berücksichtigung einer Minderung der Miete bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
  2. Wenn der Mieter keine anderweitige Zahlungsbestimmung trifft ist es rechtlich nicht zu beanstanden, die (geminderte) Mietzahlung gemäß § 366 BGB zunächst vollständig auf die Vorauszahlungen und erst den verbleibenden Rest auf die (geminderte) Nettokaltmiete zu verrechnen.
  3. In jedem Fall mindern sich auch die Gesamtbetriebskosten, die bei der gebotenen Gesamtschau den (ggfs. geminderten-) Vorauszahlungen gegenüber zu stellen sind.

BGH, Urteil vom 13.04.2011 -VIII ZR 223/10- in WuM 2011, 284; GE 2011, 749

Zur richtigen Berechnung der Betriebskostensalden unter Berücksichtigung der (auch teilweise) geminderten Vorauszahlungen siehe den grundlegenden Aufsatz von Bieber in GE 2006, 687 (Beispiel Seite 690); dieser Berechnungsmethode und juristischen Begründung folgt der BGH seither in ständiger Rechtsprechung.

LG Berlin – fehlende Heizkostenverteiler egal (Aprilscherz)

  1. Allein aus dem Umstand, dass das Bad nicht mit einem Heizkostenverteiler ausgestattet ist, folgt nicht, dass die Heizkosten der gesamten Wohnung nach Fläche umgelegt werden müssen.
  2.  Grundsätzlich können die Heizkosten für einen Raum geschätzt werden, in dem ein Verbrauchserfassungsgerät fehlt (Anschluss BGH, 31. Oktober 2007, VIII ZR 261/06, Grundeigentum 2007, 1686).
  3.  Mangels Angabe der Schätzungsgrundlage ist die Heizkostenabrechnung insoweit formell unwirksam. Die Unwirksamkeit führt nicht dazu, dass die gesamten Heizkosten für die Wohnung nach Fläche umgelegt werden müssen.

LG Berlin, Urteil vom 01.04.2011 -63 S 409/10- in GE 2011, 612

Anmerkung: Ob es sich bei diesem Urteil um einen absichtlichen Aprilscherz handelte,  ist mir nicht bekannt.  Jedenfalls lagen die Voraussetzungen für eine Schätzung nur des betroffenen- bzw. fehlenden fehlenden Heizkostenverteilers nicht vor aus mehreren Gründen: Der Vermieter hatte (grob fahrlässig und damit schuldhaft) mehrere Jahre nichts unternommen, um den fehlenden Heizkostenverteiler zu ersetzen. Eine Teilschätzung einzelner Räume ist durch das vom „LG Berlin – fehlende Heizkostenverteiler egal (Aprilscherz)“ weiterlesen