BGH – Eintritt des Erwerbers in Kautionsanspruch

Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß §§ 566 Abs. 1, 578 BGB in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch des Veräußerers auf Leistung der Kaution ein (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 24. März 1999, XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160 = NJW 1999, 1857).

BGH, Urteil vom 25.07.2012 -XII ZR 22/11- in WuM 2012 560; GE 2012, 1224

BGH – fehlende Betriebskosten als Kündigungsgrund

Kommt der Mieter mit der Zahlung von durch den Vermieter nach § 560 Abs. 4 BGB einseitig erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug, scheitert eine (auch) darauf gestützte fristlose Kündigung des Vermieters nicht daran, dass der Vermieter den Mieter nicht vor Ausspruch der Kündigung auf Zahlung der erhöhten Betriebskosten verklagt hat.
BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 – VIII ZR 1/11 – in WuM 2012, 497

BGH – Aufrechnungsverbot Kaution I

Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung ist dem Treuhandcharakter der Mietkaution ein stillschweigendes Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Forderungen zu entnehmen, die nicht aus dem Mietverhältnis stammen. Mit derartigen Forderungen kann der Vermieter gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Kautionsrückzahlung auch dann nicht aufrechnen, wenn die Kaution am Ende des Mietverhältnisses nicht für Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis benötigt wird.
BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 – VIII ZR 36/12 – in WuM 2012, 502