LG Berlin – Flächenangaben und Betriebskosten

  1. Unrichtige Flächenangaben stehen der formellen Wirksamkeit der im übrigen die Mindestanforderungen erfüllenden Betriebskostenabrechnung nicht entgegen.
  2. Pauschale Einwendungen des Mieters innerhalb der Einwendungsfrist sind nicht zu berücksichtigen.
  3. Sind nach dem Mietvertrag bestimmte Räume zu Wohnzwecken mit Angabe einer bestimmten Wohn-/Nutzfläche überlassen, handelt es sich um eine individuelle Beschaffenheitsvereinbarung, so dass die Lage einzelner Mittel vermietete Räume (hier: tagesbelichteter Büroraum) im Souterrain nicht zur Minderung wegen Flächenabweichung berechtigt.
  4. Die öffentlich rechtliche Nutzungsbeschränkungen von Räumen im Souterrain berechtigt solange nicht zur Minderung, wie die zuständigen Behörden gegen die Nutzung nicht eingeschritten sind.

LG Berlin, Urteil vom 22.10.2012 -67 S 1/12- in GE 2012, 1701

BGH – Modernisierung vs. Mietereinbauten

  1. Es besteht kein Duldungsanspruch des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter auf Anschluss der Wohnung an eine nachträglich installierte Zentralheizung, wenn der Mieter zuvor eine Gasetagenheizung eingebaut hatte. Es ist also nicht auf den Zustand der Wohnung bei Mietvertragsabschluss abzustellen, sondern auf den gegenwärtigen Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen der Mietsache (Mietermodernisierung).
  2. Die Zentralheizung stellt gegenüber der vorhandenen Gasetagenheizung keine Wohnwertverbesserung dar.

BGH, Urteil vom 10.10.2012 -VIII ZR 25/12- in GE 2012, 1555 und WuM 2012, 677