Ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverhältnis über Wohnraum, das auf bestimmte Zeit eingegangen und bei dem vereinbart ist, dass es sich mangels Kündigung jeweils um einen bestimmten Zeitraum verlängert, kann auch nach dem 31. August 2001 nur zu dem im Vertrag vereinbarten Ablauftermin gekündigt werden.
BGH, Urteil vom 20.06.2007 -VIII ZR 257/06- in WuM 2007, [...]
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.
BGH v. 18.4.2007 – VIII ZR 182/06 -,GE [...]
Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses, die nach dem Auszug eines Mitmieters allein gegenüber dem die Wohnung weiter nutzenden Mieter ausgesprochen worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3.3.2004 – VIII ZR 124/03 -, NJW 04, 1797).
Es ist treuwidrig, wenn sich der in einer Wohnung verbliebene Mieter mehrere Jahre nach Auszug des ehemaligen Mitmieters [...]
1. Ein zwischen den Mietvertragsparteien wirksam vereinbarter Kündigungsausschluss beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Mietvertrags und nicht mit dem Beginn des Mietverhältnisses.
2. Beginnt die Vierjahresfrist des § 557 a Abs. 3 Satz 1 BGB – wie regelmäßig – nicht am letzten Tag, sondern im Laufe eines Kalendermonats, dann kann der Vermieter der – für [...]
Übersteigt die Dauer des in einem Staffelmietvertrag formularmäßig vereinbarten Kündigungsverzichts den in § 557 a Abs. 3 BGB genannten Zeitraum von vier Jahren, so ist die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Die zu der Vorgängerbestimmung – § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG – entwickelte [...]
Wohnungseigentum ist auch dann „nach der Überlassung an den Mieter” im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB a.F. begründet worden, wenn der Mieter, dem gekündigt wurde, zur Zeit der Begründung des Wohnungseigentums als Angehöriger in der Wohnung lebte und mit dem Tode des damaligen Mieters kraft Gesetzes in das Mietverhältnis [...]
Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen [...]
Ein Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf – wie der gesamte Mietvertrag – gemäß § 550 Satz 1 BGB der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll.
BGH v. 4.4.2007 – VIII ZR 223/06 -, NZM 2007, 399; WuM 2007, 272
§ 573 c Abs. 4 BGB ist auf Formularklauseln in einem vor dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietvertrag nicht anzuwenden, auch wenn die Klauseln nur wörtlich oder sinngemäß die damalige gesetzliche Regelung wiedergeben Art. 229 § 3 X EGBGB.
BGH VIII ZR 240/02 vom 18.06.2003; GE 2003, 1147; NZM 2003, 711
§ 573 c IV BGB ist auch auf solche Formularklauseln in Altverträgen nicht anzuwenden, die auf die gesetzlichen Kündigungsfristen in einer Fußnote verweisen, in der die damals geltenden Kündigungsfristen des § 565 II BGB alter Fassung sinngemäß wiedergegeben sind.
BGH, Urteil vom 10.03.2004 – VIII ZR 64/03 – (LG Bochum) in NZM 2004, 336 und GE [...]