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Category Archives: Schönheitsreparaturen

BGH – Nikotinkonsum und besenreine Rückgabe

28-Jun-06

1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum. 2. Die Verpflichtung zur “besenreinen” Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. BGH v. 28.06.2006 – VIII ZR 124/05 – WuM 2006, 513; GE 2006, 1158

BGH – Quotenklausel mit "starren" Fristen, Abgeltungsklausel

18-Okt-06

Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines allein vom Zeitablauf abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichtet, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Abgeltungsklausel mit “starrer” Abgeltungsquote), ist [...]

BGH – Quotenklausel und Verstoß gegen das Transparenzgebot

26-Sep-07

1. In einem Mietvertrag über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung ist eine Formularklausel, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines Anteils an den Kosten für von ihm vorzunehmende, aber noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichtet, in ihrem sachlichen Regelungsgehalt nicht zu beanstanden, wenn sie eine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der Wohnung in [...]

BGH – Renovierung in "bisheriger Ausführungsart"

28-Mrz-07

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohn­raummietvertrages enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsrepara­turen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zu­stimmung des Wohnungsunternehmens von der „bisheri­gen Ausführungsart“ abweichen darf, ist auch dann ins­gesamt — und nicht nur hinsichtlich der Ausführungsart — wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters un­wirksam, wenn die Verpflichtung [...]

BGH – Renovierungsklausel mit Außenfenstern, Balkontür und Loggia

18-Feb-09

1. Für den Begriff der Schönheitsreparaturen ist auch bei preisfreiem Wohnraum die Definition in § 28 Abs. 4 Satz 3 II. BV maßgeblich (Bestätigung von BGH, 30. Oktober 1984, VIII ARZ 1/84, BGHZ 92, 363, 368). Soweit es um Türen und Fenster geht, gehört zu den Schönheitsreparaturen im Sinne dieser Bestimmung nur das Streichen der [...]

BGH – Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung

20-Okt-04

Im Falle der Vermietung einer unrenovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe des Fristenplans wirksam, wenn die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn renovierungsbedürftig war und der Anspruch des Mieters auf eine Anfangsrenovierung vertraglich ausgeschlossen ist. [...]

BGH – Starre Renovierungsfristen durch Bezugnahme

05-Apr-06

Die in einem Wohnraummietvertrag enthaltene formularmäßige Klausel “Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder: 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume: 4-5 Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 Jahre).” enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb gemäß § 307 Abs. 1 BGB [...]

BGH – starre Renovierungsfristen und Quotenklausel

05-Apr-06

BGH zur Unwirksamkeit von starren Renovierungsfristen und Quotenklausel

BGH – starre Renovierungsfristen unwirksam

16-Feb-05

1. Die in der Vorformulierung starrer Schönheitsreparaturfristen liegende unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne des Klauselkontrollrechts wird durch eine ergänzende Klausel ausgeräumt, wonach es im Ermessen des Vermieters steht, angesichts des konkreten Zustands einzelner Räume Fristen zu verlängern oder zu verkürzen. 2. Das Ermessen des Vermieters, die Fristen des Plans zu verlängern, reduziert sich nach [...]

BGH – Tapetenentfernung Formularklausel

05-Apr-06

Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. BGH v. 5.4.2006 – VIII ZR 109/05 -, NZM 2006, 622