Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. BGH v. 5.4.2006 – VIII ZR 109/05 -, NZM 2006, 622
Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarten Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit [...]
Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (im Anschluss an Senat, BGHZ 162, 30). Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet. BGH v. 15.3.2006 – VIII ZR 123/05 – WuM 2006, [...]
Sieht der Mietvertrag vor, dass in besonderen Ausnahmefällen vereinbarte Fristen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach billigem Ermessen vom Vermieter verlängert oder verkürzt werden “können”, liegt keine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor. Das Ermessen des Vermieters, die Fristen zu verlängern, reduziert sich nach dem Maßstab der Billigkeit nämlich “auf Null”, soweit der Zustand der Wohnung eine [...]
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu “weißen”, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff “weißen” bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen [...]
Die Klausel “Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: … das Weißen der Decken und Oberwände” ist als Diktat der Ausführungsart und Farbwahl unwirksam, da der Begriff “Weißen” zumindest auch als Anstrich mit weißer Farbe zu verstehen ist. BGH, Urteil vom 20. Januar 2010 -VIII ZR 50/09- in GE 2010, 405 oder WuM 2009, 655 Die verwendete Klausel [...]
Schönheitsreparaturen – Endrenovierung und starre Renovierungsfristen Wenn die Schönheitsreparaturen formularmäßig laufend (turnusmäßig) und als Endrenovierung auf den Mieter abgewälzt werden, verstößt das wegen unangemessener Benachteiligung gegen das AGB Gesetz und ist unwirksam.Dies gilt insbesondere auch dann, wenn beide Klauseln äußerlich getrennt sind, also eine Klausel im Mietvertrag steht und die andere im Anhang. BGH VIIIZR [...]
Folgende Klausel verstößt nicht gegen AGB-Recht, insbesondere ist ihr nicht zu entnehmen, dass der durch das vom Vermieter ausgewählte Malerfachgeschäft zu erstellende Kostenvoranschlag ohne weiteres verbindlich und jeglicher Nachprüfung durch das Gericht entzogen sein sollte. Auch schließt die Klausel nicht die Möglichkeit einer kostengünstigen Endrenovierung in Eigenarbeit des Mieters aus: „Endet das Mietverhältnis und sind [...]
Eine mietvertragliche Formularklausel, wonach dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan auferlegt wird, ist unwirksam. BGH VIII ZR 361/03 vom 23.06.2004; WuM 2004, 463
Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel „der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen…“ enthält einen starren Fristenplan und ist deshalb unwirksam. Eine vorformulierte Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder [...]