BGH: Keine Hinterlegung bei Ungewissheit über den Vermieter

Eine Hinterlegung wegen Unklarheit über die Person des Gläubigers gem. § 372 BGB ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn der Mieter (hier: ein bundesweit tätiges Filialunternehmen mit eigener Rechtsabteilung) in keiner Weise Gewissheit über den richtigen Gläubiger bzw. Vermieter erlangen kann.
BGH XII ZR 23/00 vom 12.02.2003 in NJW 2003, 1809

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kein Anspruch auf Einstweilige Verfügung gegen Zugriff auf Kaution

Der Mieter kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung dem Vermieter untersagen lassen, sich den Mietbürgschaftsbetrag von der Bank auszahlen zu lassen, wenn die Forderung, für die sie verwendet werden soll, zwischen den Parteien streitig ist.

KG, Beschluss vom 08.05.2008 -8 W 33/08-, in GE 2008, 869

LG Berlin – Bezeichnung der Wohnung bei Klage auf Zustimmung

In einem Klageantrag auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist es nur dann erforderlich, die Wohnung des Mieters genau zu bezeichnen, wenn eine Verwechselungsgefahr besteht. Notwendig ist es aber, daß die Höhe der verlangten Miete durch den verlangten Endbetrag oder durch den Erhöhungsbetrag bezeichnet wird.

LG Berlin, Urteil vom 23. Februar 2007 -63 S 311/06 – in GE 2007, 782

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LG Berlin – Keine Räumungsfrist für nichtzahlende Nutzer

Zahlt der Mieter auch nach Erlaß eines Räumungsurteils keine Nutzungsentschädigung, kommt eine Räumungsfrist nur im Ausnahmefall in Betracht. Dass noch zahlreiche Familienangehörige von der Räumung betroffen sind, reicht nicht.

LG Berlin, Beschluß vom 7. Mai 2007 – 65 T 65/07 – in GE 2007, 1253

LG Berlin – Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Beheizungspflicht

Das Ordnungsgeld gegen den Vermieter wegen Verstoßes gegen die titulierte Pflicht zur Beheizung der Wohnung hat repressive Elemente und ist bei Verstößen vor dem Ende der Mietzeit auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses festzusetzen ( § 890 ZPO, §§ 535, 536 BGB).
LG Berlin, Beschluss vom 5.1.2010 -65 T 162/09- in WuM 2010, 99

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OLG Düsseldorf – prozessuales Schicksal der Rückforderung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten

Erteilt der Vermieter im Prozess auf Rückerstattung von Betriebskostenvorauszahlungen wegen nicht erteilter Abrechnung die überfällige Abrechnung, aus der sich kein Guthaben des Mieters ergibt, tritt Erledigung des Rechtsstreits im Sinne des § 91 a ZPO für die Zahlungsansprüche des Mieters ein (unter Berufung auf LG Hamburg in WuM 1997, 380 und Staudinger/Weitemeyer BGB [2006] § 556 RN 145).

OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 29.06.2009 -24 U 11/09- in DWW 2010, 22

Zum Problem vergleiche auch den Aufsatz von Schmied in WuM 2010, 65.

VerfGH Berlin – Anforderungen an Verfassungsbeschwerde, Verletzung rechtlichen Gehörs

1. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gem ZPO § 544 Abs 1 S 1 gehört nur dann zum Rechtsweg, wenn der Wert der mit der Revision geltend gemachten Beschwer 20.000 Euro übersteigt.
2. Das Recht auf Wohnraum im Sinne der Verfassung von Berlin Artikel 28 Abs 1 S 1 kann – über seine Qualität als Programmsatz hinaus – allenfalls vor Obdachlosigkeit schützen. Es begründet weder ein allgemeines Behaltensrecht für eine bestimmte bezogene Wohnung noch – jenseits der Obdachlosigkeit – einen sonstigen Anspruch eines einzelnen Bürgers (vgl VerfGH Berlin, 17. März 1994, 139/93, LVerfGE 2, 9 <11>).
3. Die in Artikel 80 normierte Bindung der Richter an die Gesetze begründet kein subjektives Recht des einzelnen Bürgers, sondern beinhaltet eine rechtsstaatliche Aussage mit nur objektivrechtlichem Gehalt (vgl VerfGH Berlin, 6. Dezember 20026, 188/01, Grundeigentum 2003, 182).
4. Das rechtliche Gehör (Artikel 15 Abs 1) ist verletzt, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls eindeutig ergibt, dass ein Fachgericht einen ausreichend substantiierten entscheidungserheblichen Vortrag eines Prozessbeteiligten begründungslos übergeht (vgl BVerfG, 10. Juli 1991, 2 BvR 206/91, NJW 1992, 679).
5. Hier: Dadurch, dass das LG den vom Vermieter geltend gemachten Eigenbedarf ohne Beweisaufnahme seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, obwohl der Beschwerdeführer die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen einer Eigenbedarfslage wirksam mit Nichtwissen iSv ZPO § 138 Abs 4 bestritten hat, wird das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 14. Februar 2005 -186/04- in GE 2005, 542

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VerfGH Berlin – rechtliches Gehör bei Vortrag zu Temperaturmessungen

Das Fachgericht muss das Vorbringen einer Partei so aus­legen, wie es nach den Maßstäben der Rechtsordnung ver­nünftig ist und ihrem Interesse entspricht. Danach eröff­net sich, ob bei Ausschöpfung des Sachvortrags einer Par­tei (hier: Mieter/Nutzer einer Dachgeschosswohnung der Wohnungsbaugenossenschaft) ihr Beweisantrag ohne wei­tere Zusätze genau genug ist, um rechtlich beachtlich und bezüglich der entscheidungserheblichen Frage einer Sach­verhaltsermittlung im Wege der Beweiserhebung zugäng­lich zu sein (hier: Mindestanforderungen für zeitgemäßes Wohnen bei gemessenen hohen Raumtemperaturen im Sommer).

(VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.3.2007— VerfGH 40/06) in WuM 2007, 255

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