1. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gem ZPO § 544 Abs 1 S 1 gehört nur dann zum Rechtsweg, wenn der Wert der mit der Revision geltend gemachten Beschwer 20.000 Euro übersteigt. 2. Das Recht auf Wohnraum im Sinne der Verfassung von Berlin Artikel 28 Abs 1 S 1 kann – über seine Qualität [...]
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