<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>mietrechtsinfo.de &#187; Vertragsrecht</title>
	<atom:link href="http://mietrechtsinfo.de/category/rechtsprechung/vertragsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://mietrechtsinfo.de</link>
	<description>Informationen und Rechtsprechung zum  Mietrecht</description>
	<lastBuildDate>Thu, 20 May 2010 12:43:35 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0</generator>
		<item>
		<title>AG Lichtenberg &#8211; F&#246;rdervertrag f&#252;r sanierte Altbauwohnung</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2008/02/ag-lichtenberg-foerdervertrag-fuer-sanierte-altbauwohnung/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2008/02/ag-lichtenberg-foerdervertrag-fuer-sanierte-altbauwohnung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Feb 2008 11:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Speziell]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://mietrechtsinfo.de/2008/02/14/ag-lichtenberg-foerdervertrag-fuer-sanierte-altbauwohnung/</guid>
		<description><![CDATA[Nimmt die Anlage zum Wohnungsmietvertrag ausdr&#252;cklich auf die F&#246;rderung der Wohnungsinstandsetzung mit &#246;ffentlichen Mitteln und auf den zwischen dem Vermieter und der Investitionsbank Berlin geschlossenen F&#246;rdervertrag und die darin enthaltenen Bestimmungen zum Mieterschutz und zur Mieth&#246;he Bezug, werden diese Regelungen des F&#246;rdervertrages Bestandteil des Mietvertrages. Darf der Vermieter von dem Mieter aufgrund dessen Einkommensverh&#228;ltnissen nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li>Nimmt die Anlage zum Wohnungsmietvertrag ausdr&#252;cklich auf die F&#246;rderung der Wohnungsinstandsetzung mit &#246;ffentlichen Mitteln und auf den zwischen dem Vermieter und der Investitionsbank Berlin geschlossenen F&#246;rdervertrag und die darin enthaltenen Bestimmungen zum Mieterschutz und zur Mieth&#246;he Bezug, werden diese Regelungen des F&#246;rdervertrages Bestandteil des Mietvertrages.</li>
<li>Darf der Vermieter von dem Mieter aufgrund dessen Einkommensverh&#228;ltnissen nach dem F&#246;rdervertrag nur eine reduzierte Miete verlangen, kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, der F&#246;rdervertrag verpflichte ihn lediglich f&#252;r den Fall der Vorlage einer Wohnungsberechtigungsbescheinigung nach § 5 WoBindG zu einer Mietreduzierung. Denn da der F&#246;rdervertrag den Vermieter zur entsprechenden Unterrichtung seiner Mieter verpflichtet, besteht die Unterrichtungspflicht aufgrund der Einbeziehung des F&#246;rdervertrages in den Mietvertrag auch im Verh&#228;ltnis zu dem Mieter.</li>
</ol>
<p>AG Lichtenberg, Urteil vom 14.02.2008 -12 C 238/07- in WuM 2009, 392 (r.kr. durch Berufungsr&#252;cknahme)</p>
<p><span id="more-428"></span>
<p>Die Entscheidung stellt klar, dass bei mit &#246;ffentlichen Mitteln gef&#246;rderten und sanierten Altbauwohnungen ein Verweis auf besondere Bestimmungen des F&#246;rdervertrags, die ihrerseits g&#252;nstig f&#252;r den Mieter sind, auch f&#252;r den Mietvertrag selbst Wirkungen hat. Die Regelungen des F&#246;rdervertrags werden (soweit sie f&#252;r den Mieter von Vorteil sind) durch Bezugnahme Vertragsbestandteil.</p>
<p>Erfolgt eine Bezugnahme nicht und kann der Mieter daher die f&#252;r ihn g&#252;nstigen Regelungen des Vertrags nicht kennen, macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig, was im Ergebnis auf das Gleiche hinaus l&#228;uft.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2008/02/ag-lichtenberg-foerdervertrag-fuer-sanierte-altbauwohnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>AG Mitte &#8211; Unzureichender Mietnachlass f&#252;r Anfangsrenovierung</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2007/03/ag-mitte-unzureichender-mietnachlass-fuer-anfangsrenovierung/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2007/03/ag-mitte-unzureichender-mietnachlass-fuer-anfangsrenovierung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Mar 2007 07:44:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schönheitsreparaturen]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mietrechtsinfo.de/2007/03/29/ag-mitte-unzureichender-mietnachlass-fuer-anfangsrenovierung/</guid>
		<description><![CDATA[BGB § 535 Sch&#246;nheitsreparaturen; keine geschuldete Anfangsrenovierung wegen unzureichenden Mietnachlasses; Ausgleichsbetrag &#220;bernimmt der Mieter durch Individualvereinbarung gegen einen Ausgleichsbetrag die Anfangsrenovierung und gleichzeitig durch Formularvereinbarung die laufenden Sch&#246;nheitsreparaturen, liegt nur dann keine St&#246;rung des &#196;quivalenzverh&#228;ltnjsses vor, wenn der Ausgleichsbetrag angemessen ist; anderenfalls ist die &#220;berw&#228;lzung der Sch&#246;nheitsreparaturen unwirksam. AG Mitte, Urteil vom 29. M&#228;rz 2007- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGB § 535 Sch&#246;nheitsreparaturen; keine geschuldete Anfangsrenovierung wegen unzureichenden Mietnachlasses; Ausgleichsbetrag</p>
<p>&#220;bernimmt der Mieter durch Individualvereinbarung gegen einen Ausgleichsbetrag die Anfangsrenovierung und gleichzeitig durch Formularvereinbarung die laufenden Sch&#246;nheitsreparaturen, liegt nur dann keine St&#246;rung des &#196;quivalenzverh&#228;ltnjsses vor, wenn der Ausgleichsbetrag angemessen ist; anderenfalls ist die &#220;berw&#228;lzung der Sch&#246;nheitsreparaturen unwirksam.</p>
<p>AG Mitte, Urteil vom 29. M&#228;rz 2007- 18 C 113/06 &#8211; in GE 2007, 787</p>
<p><span id="more-231"></span></p>
<p>Sachverhalt: Die Beklagte mietete mit schriftlichem Mietvertrag vom 15.3.2003 die Wohnung in unrenoviertem Zustand. Gem&#228;&#223; der Vereinbarung in § 12 des Mietvertrages erhielt sie als Ausgleich f&#252;r die (An­fangs-) Renovierungsarbeiten an der Wohnung einen Mieterla&#223; bis zum 30.4.2003, also 1.5 Monatsmieten. Das Mietverh&#228;ltnis endete im Herbst 2005; der Vermieter machte ohne Erfolg Sch&#246;nheitsreparaturen geltend.</p>
<p>Problemlage: Wenn dem Mieter durch vertragliche Vereinbarung die Verpflichtung zur Anfangsrenovierung auferlegt wird, f&#252;hrt dies im Ergebnis wegen der damit verbundenen Abk&#252;rzung der Renovierungsfristen dazu, dass die Sch&#246;nheitsreparaturen insgesamt nicht wirksam abgew&#228;lzt sind. Das Amtsgericht Mitte dehnt dies auf F&#228;lle aus, wo der Vermieter zwar eine renovierungsbed&#252;rftige Wohnung &#252;berl&#228;sst, dies jedoch ausdr&#252;ck mit einem Mietnachlass verbindet.</p>
<p>In solchen F&#228;llen muss der Nachlass in einem angemessenen Verh&#228;ltnis zu den Renovierungskosten stehen, weil sonst wiederum eine unangemessene Benachteiligung vorliegt.</p>
<p>Tipp: Wenn die Vermietung einer unrenovierten Wohnung erfolgt, darf in keinem Fall eine Verpflichtung des Mieters zur Durchf&#252;hrung einer Anfangsrenovierung geregelt werden. Es hei&#223;t im Mietvertrag dann nur, dass die Wohnung sich in einem &#8220;vertragsgem&#228;&#223;en Zustand&#8221; befindet. Wenn ein Mietnachlass oder ein Mieterlass vereinbart wird, darf dies nicht in einem Zusammenhang zum Renovierungszustand stehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2007/03/ag-mitte-unzureichender-mietnachlass-fuer-anfangsrenovierung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>AG Tiergarten: Eingehungsbetrug des Mietinteressenten</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2005/06/ag-tiergarten-eingehungsbetrug-des-mietinteressenten/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2005/06/ag-tiergarten-eingehungsbetrug-des-mietinteressenten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 22 Jun 2005 08:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Speziell]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www2.anwalt-az.de/?p=89</guid>
		<description><![CDATA[Eingehungsbetrug bei Verwendung falscher Mietschuldenfreiheitsbest&#228;tigung Wei&#223; der Mieter bereits bei Vertragsabschluss, dass er die Mieter nicht zahlen kann und erkl&#228;rt er wahrheitswidrig mittels einer Gef&#228;lligkeits-Mietschuldenfreiheits-bescheinigung, keine Mietschulden aus fr&#252;heren Mietverh&#228;ltnissen zu haben, macht er sich des Betruges schuldig. AG Tiergarten, Urteil vom 22.6.2005 &#8211; (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05), GE 2005,1257 In der Praxis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eingehungsbetrug bei Verwendung falscher Mietschuldenfreiheitsbest&#228;tigung</strong></p>
<p>Wei&#223; der Mieter bereits bei Vertragsabschluss, dass er die Mieter nicht zahlen kann und erkl&#228;rt er wahrheitswidrig mittels einer Gef&#228;lligkeits-Mietschuldenfreiheits-bescheinigung, keine Mietschulden aus fr&#252;heren Mietverh&#228;ltnissen zu haben, macht er sich des Betruges schuldig.</p>
<p>AG Tiergarten, Urteil vom 22.6.2005 &#8211; (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05), GE 2005,1257</p>
<p><span id="more-89"></span></p>
<p>In der Praxis h&#228;ufen sich die F&#228;lle so genannter Mietnomaden: Mieter, die von Wohnung zu Wohnung oder von Gewerbe zu Gewerbe ziehen, ohne jemals &#252;berhaupt oder nennenswert Miete zu entrichten.</p>
<p>Wenn die Bonit&#228;tspr&#252;fung versagt, hat das oft einen einfachen Grund: Der Mieter legt unzutreffende oder sogar gef&#228;lschte Unterlagen, Gehaltsnachweise, Einkommensbest&#228;tigungen oder Bescheinigungen &#252;ber Mietschuldenfreiheit vor.</p>
<p>In den meisten F&#228;llen ist jedenfalls kurzfristig von solchen Mietern nicht zu holen. Es empfiehlt sich jedoch grunds&#228;tzlich, Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten. Nicht nur wird der Mieter in solchen F&#228;llen regelm&#228;&#223;ig verurteilt. Vor allem bekommt der einmal strafrechtlich verurteilte Mieter wegen einer solchen Forderung keine Restschuldenbefreiung, wenn er &#8211; wie so oft der Fall &#8211; einige Jahre nach seinen Straftaten reuig und brav sein Privatinsolvenzverfahren &#8220;durchzieht&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2005/06/ag-tiergarten-eingehungsbetrug-des-mietinteressenten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; (Keine) Betriebskostenvereinbarung durch Zahlung des Mieters</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2007/10/bgh-keine-betriebskostenvereinbarung-durch-zahlung-des-mieters/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2007/10/bgh-keine-betriebskostenvereinbarung-durch-zahlung-des-mieters/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Oct 2007 15:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebs- und Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mietrechtsinfo.de/2007/10/10/bgh-keine-betriebskostenvereinbarung-durch-zahlung-des-mieters/</guid>
		<description><![CDATA[1. Eine jahrelange anstandslose Zahlung von Betriebskostenabrechnungen f&#252;hrt nur ausnahmsweise zu einer Vereinbarung &#252;ber zus&#228;tzlich umlegbare Betriebskosten (hier verneint bei mehreren Abrechnungen mit Guthaben f&#252;r Mieter). 2. Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters &#252;ber Vorauszahlungen f&#252;r Betriebskosten, die der Mieter sp&#228;testens bis zum Ablauf des zw&#246;lften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgem&#228;&#223;en Abrechnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Eine jahrelange anstandslose Zahlung von Betriebskostenabrechnungen f&#252;hrt nur ausnahmsweise zu einer Vereinbarung &#252;ber zus&#228;tzlich umlegbare Betriebskosten (hier verneint bei mehreren Abrechnungen mit Guthaben f&#252;r Mieter).<br />
2. Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters &#252;ber Vorauszahlungen f&#252;r Betriebskosten, die der Mieter sp&#228;testens bis zum Ablauf des zw&#246;lften Monats nach  Zugang einer formell ordnungsgem&#228;&#223;en Abrechnung geltend machen muss, geh&#246;rt auch der Einwand, dass es f&#252;r einzelne, nach § 556 Abs. 1 BGB grunds&#228;tzlich umlagef&#228;hige Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung &#252;ber deren Umlage fehlt.<br />
BGH Urteil vom 10.10.2007 &#8211; VIII ZR 279/06 &#8211; WuM 2007, 694; GE 2008, 46</p>
<p><span id="more-282"></span></p>
<p>Kompliziert und wichtig:</p>
<ol>
<li>Der Vermieter muss, wenn er &#8220;einfach so&#8221; &#252;ber nicht vereinbarte oder existierende Betriebskostenvorsch&#252;sse abrechnen will jedenfalls zu erkennen geben, dass eine Vertrags&#228;nderung beabsichtigt ist. Das ist vergleichbar den F&#228;llen, dass durch ein schlichtes Erh&#246;hungsverlangen &#8220;heimlich&#8221; von Brutto- auf Nettokaltmiete umgestellt werden soll. Erforderlich ist immer eine ausdr&#252;ckliche Erkl&#228;rung des Vermieters, dass es hier zu einer &#196;nderung der Mietzinsstruktur kommt.</li>
<li>Die Einwendung des Mieters, es seien keine- oder geringere  Vorauszahlungen geschuldet muss nach Ansicht des BGH wie alle anderen Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnungen auch innnerhalb der Jahresfrist nach § 556 BGB geltend gemacht werden. Dies gilt aber nur, wenn um einzelne Betriebskostenarten (Stichwort: &#8220;Dachrinnenreinigung&#8221;) gestritten wird.</li>
</ol>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2007/10/bgh-keine-betriebskostenvereinbarung-durch-zahlung-des-mieters/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Anmietung durch GmbH Gewerbemiete</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2008/07/bgh-anmietung-durch-gmbh-gewerbemiete/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2008/07/bgh-anmietung-durch-gmbh-gewerbemiete/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 13:10:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerbemiete]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://mietrechtsinfo.de/?p=335</guid>
		<description><![CDATA[Mietet eine juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als B&#252;roraum f&#252;r ihren Gesch&#228;ftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Gesch&#228;ftsf&#252;hrer als Wohnung zur Verf&#252;gung zu stellen, handelt es sich um einen der K&#252;ndigungsfrist des § 580 a Abs. 2 BGB unterliegenden Mietvertrag &#252;ber Gesch&#228;ftsr&#228;ume. BGH v. 16.7.2008 &#8211; VIII ZR 282/07 in NJW 2008, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mietet eine juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als B&#252;roraum f&#252;r ihren Gesch&#228;ftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Gesch&#228;ftsf&#252;hrer als Wohnung zur Verf&#252;gung zu stellen, handelt es sich um einen der K&#252;ndigungsfrist des § 580 a Abs. 2 BGB unterliegenden Mietvertrag &#252;ber Gesch&#228;ftsr&#228;ume.</p>
<p>BGH v. 16.7.2008 &#8211; VIII ZR 282/07 in NJW 2008, 3361</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2008/07/bgh-anmietung-durch-gmbh-gewerbemiete/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Aufrechnungsverbot mit rechtskr&#228;ftigen Forderungen</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2007/06/bgh-aufrechnungsverbot-mit-rechtskraeftigen-forderungen/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2007/06/bgh-aufrechnungsverbot-mit-rechtskraeftigen-forderungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 Jun 2007 17:18:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mietrechtsinfo.de/?p=288</guid>
		<description><![CDATA[Zur Unwirksamkeit eines formularm&#228;&#223;igen Aufrechnungsverbots gegen&#252;ber einem Unternehmer mit Forderungen, die entweder rechtskr&#228;ftig festgestellt sind oder zu denen der Vermieter im Einzelfall jeweils seine Zustimmung erkl&#228;rt. BGH, Urteil vom 27.06.2007 &#8211; XII ZR 54/05 -, GE 2007, 1179 Der BGH stellt klar, dass ein Aufrechnungsverbot dann unwirksam ist, wenn die Aufrechnung mit rechtskr&#228;ftigen oder unbestrittenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Unwirksamkeit eines formularm&#228;&#223;igen Aufrechnungsverbots gegen&#252;ber einem Unternehmer mit  Forderungen, die entweder rechtskr&#228;ftig festgestellt sind oder zu denen der Vermieter im Einzelfall jeweils<br />
seine Zustimmung erkl&#228;rt.<br />
BGH, Urteil vom  27.06.2007 &#8211; XII ZR 54/05 -,  GE 2007, 1179</p>
<p>Der BGH stellt klar, dass ein Aufrechnungsverbot dann unwirksam ist, wenn die Aufrechnung mit rechtskr&#228;ftigen oder unbestrittenen Forderungen nicht ausdr&#252;cklich ausgeschlossen ist.</p>
<p><span id="more-288"></span></p>
<p>Das ergibt sich direkt aus dem Gesetz</p>
<blockquote><p>§ 309 BGB &#8211; Klauselverbote ohne Wertungsm&#246;glichkeit<br />
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zul&#228;ssig ist, ist in Allgemeinen Gesch&#228;ftsbedingungen unwirksam<br />
&#8230;<br />
3. (Aufrechnungsverbot) eine Bestimmung, durch die dem Vertragspartner des Verwenders die Befugnis<br />
genommen wird, mit einer unbestrittenen oder rechtskr&#228;ftig festgestellten Forderung aufzurechnen;</p></blockquote>
<p>In der Praxis hat das vertragliche Aufrechnungsverbot vor allem prozessuale Folgen: Ist es wirksam vereinbart, kann der Mieter mit bestrittenen Forderungen erst im Prozess aufrechnung. Ist jedoch das Aufrechnungsverbot von vornherein unwirksam, erfolgt in der Regel die Aufrechnung bereits au&#223;erhalb des gerichtlichen Verfahrens.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2007/06/bgh-aufrechnungsverbot-mit-rechtskraeftigen-forderungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Berechnung der K&#252;ndigungsfrist bei bestimmtem K&#252;ndigungstermin</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2007/06/bgh-berechnung-der-kuendigungsfrist-bei-bestimmtem-kuendigungstermin/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2007/06/bgh-berechnung-der-kuendigungsfrist-bei-bestimmtem-kuendigungstermin/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2007 16:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mietrechtsinfo.de/2007/06/20/bgh-berechnung-der-kuendigungsfrist-bei-bestimmtem-kuendigungstermin/</guid>
		<description><![CDATA[Ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverh&#228;ltnis &#252;ber Wohnraum, das auf bestimmte Zeit eingegangen und bei dem vereinbart ist, dass es sich mangels K&#252;ndigung jeweils um einen bestimmten Zeitraum verl&#228;ngert, kann auch nach dem 31. August 2001 nur zu dem im Vertrag vereinbarten Ablauftermin gek&#252;ndigt werden. BGH, Urteil vom 20.06.2007 -VIII ZR 257/06- in WuM [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverh&#228;ltnis &#252;ber Wohnraum, das auf bestimmte Zeit eingegangen und bei dem vereinbart ist, dass es sich mangels K&#252;ndigung jeweils um einen bestimmten Zeitraum verl&#228;ngert, kann auch nach dem 31. August 2001 nur zu dem im Vertrag vereinbarten Ablauftermin gek&#252;ndigt werden.</p>
<p>BGH, Urteil vom 20.06.2007 -VIII ZR 257/06- in WuM 2007, 463</p>
<p><span id="more-266"></span></p>
<p>Der BGH stellt f&#252;r die in der Praxis sehr h&#228;ufigen Mietvertr&#228;ge mit automatischer Verl&#228;ngerung</p>
<ol>
<li>um jeweils ein Jahr</li>
<li>zu einem bestimmten Termin</li>
</ol>
<p>klar, dass die K&#252;ndigung des Mieters gem&#228;&#223; § 573 c BGB auch in solchen F&#228;llen immer nur zum Ablauf des jeweils n&#228;chsten Jahres zul&#228;ssig ist.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2007/06/bgh-berechnung-der-kuendigungsfrist-bei-bestimmtem-kuendigungstermin/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Berufen des Vermieters auf nicht bestehendes Erh&#246;hungsrecht</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2005/07/bgh-keine-miethhevereinbarung-bei-einseitiger-neufestsetzung-der-miete/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2005/07/bgh-keine-miethhevereinbarung-bei-einseitiger-neufestsetzung-der-miete/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Jul 2005 00:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www2.anwalt-az.de/?p=93</guid>
		<description><![CDATA[Hat sich der Vermieter im Mietvertrag eine einseitige Neufestsetzung der Miete vorbehalten und hat er in seinen an die Mieter gerichteten Mieterh&#246;hungsschreiben erkennbar auf der Grundlage dieser &#8211; nach § 557 Abs. 4 BGB &#8211; unwirksamen vertraglichen Regelung sein einseitiges Bestimmungsrecht aus&#252;ben wollen, liegt darin, vom Empf&#228;ngerhorizont der Mieter ausgehend, kein Angebot zum Abschlu&#223; einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hat sich der Vermieter im Mietvertrag eine einseitige Neufestsetzung der Miete vorbehalten und hat er in seinen an die Mieter gerichteten Mieterh&#246;hungsschreiben erkennbar auf der Grundlage dieser &#8211; nach § 557 Abs. 4 BGB &#8211; unwirksamen vertraglichen Regelung sein einseitiges Bestimmungsrecht aus&#252;ben wollen, liegt darin, vom Empf&#228;ngerhorizont der Mieter ausgehend, kein Angebot zum Abschlu&#223; einer Mieterh&#246;hungsvereinbarung. Schon deshalb kann in der Zahlung der erh&#246;hten Miete seitens der Mieter eine stillschweigende Zustimmung zu der Mieterh&#246;hung nicht gesehen werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. Juni 2005, VIII ZR 182/04).</p>
<p>BGH Urteil vom 20.07.2005 -VIII ZR 199/04- in GE 2005, 1183 und WuM 2005, 581</p>
<p><span id="more-93"></span></p>
<p>Der BGH stellt klar, dass es mangels eindeutigem Angebot nicht zu einer Mieth&#246;hevereinbarung kommt, wenn der Vermieter sich auf ein tats&#228;chlich nicht bestehendes Bestimmungsrecht (aus Vertrag, ver&#228;nderter Wohnfl&#228;che o.&#228;. beruft).</p>
<p>Wenn sich also der Vermieter ein einseitiges Erh&#246;hungsrecht &#8220;anma&#223;t&#8221;, ist die erh&#246;hte Zahlung des Mieters rechtsgrundlos und kann nach den allgemeinen Grunds&#228;tzen der §§ 812 ff. BGB zur&#252;ckgefordert werden. § 557 Abs. 1 BGB findet keine Anwendung.</p>
<p>Mit die­ser Ent­schei­dung grenzt der BGH un­ter aus­dr&#252;ck­li­cher Be­zug­nah­me auf sei­ne Ent­schei­dung vom 29.06.2005 die an­de­re Fall­grup­pe bei kon­klu­den­ten Zus­tim­mungs­ve­rein­ba­run­gen ab:</p>
<p>Wenn der Ver­mie­ter &#8211; wie hier ge­sche­hen &#8211; sich be­reits im Miet­ver­trag in un­wirk­sa­mer Form ei­nen so ge­nann­ten Er­h&#246;­hungs­vor­be­halt ver­ein­bart und auf die­ser Grund­la­ge sp&#228;­ter ein­sei­tig ein ver­meint­li­ches Er­h&#246;­hungs­recht aus­&#252;bt, dann stellt die Zah­lung des er­h&#246;h­ten Miet­zin­ses durch den Mie­ter we­gen § 557 Abs. 4 BGB eben kei­ne wirk­sa­me Zu­stim­mungs­er­kl&#228;­rung dar. Da­mit bleibt der ge­zahl­te Er­h&#246;­hungs­be­trag bis zur Gren­ze der Ver­j&#228;h­rung r&#252;ck­for­der­bar. F&#252;r die Zah­lun­gen des Mie­ters fehlt es am Rechts­grund. Sie k&#246;n­nen ge­m&#228;&#223; § 812 BGB un­ter dem Ge­sichts­punkt der un­ge­recht­fer­tig­ten Be­rei­che­rung zu­r&#252;ck ver­langt wer­den.</p>
<p>Vorsicht: In den F&#228;llen dieser Fallgruppe kann der Mieter den ohne Rechtsgrundlage &#252;berzahlten Mietzins bis zum Ablauf der Verj&#228;hrungsfrist zur&#252;ckfordern!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2005/07/bgh-keine-miethhevereinbarung-bei-einseitiger-neufestsetzung-der-miete/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; doch keine R&#252;ckforderung von Betriebskostenvorauszahlungen</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2006/03/bgh-doch-keine-rueckforderung-von-betriebskostenvorauszahlungen/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2006/03/bgh-doch-keine-rueckforderung-von-betriebskostenvorauszahlungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Mar 2006 20:41:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebs- und Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mietrechtsinfo.de/2006/03/29/bgh-doch-keine-rueckforderung-von-betriebskostenvorauszahlungen/</guid>
		<description><![CDATA[In einem bestehenden Mietverh&#228;ltnis &#252;ber Wohnraum kann der Mieter nicht die vollst&#228;ndige R&#252;ckzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht &#252;ber die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. In diesem Fall ist der Mieter dadurch hinreichend gesch&#252;tzt, dass ihm bis zur ordnungsgem&#228;&#223;en Abrechnung des Vermieters gem&#228;&#223; § 273 Abs. 1 BGB ein Zur&#252;ckbehaltungsrecht jedenfalls [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem bestehenden Mietverh&#228;ltnis &#252;ber Wohnraum kann der Mieter nicht die vollst&#228;ndige R&#252;ckzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht &#252;ber die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraums abgerechnet hat. In diesem Fall ist der Mieter dadurch hinreichend gesch&#252;tzt, dass ihm bis zur ordnungsgem&#228;&#223;en Abrechnung des Vermieters gem&#228;&#223; § 273 Abs. 1 BGB ein Zur&#252;ckbehaltungsrecht jedenfalls hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen zusteht (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 9. M&#228;rz 2005 &#8211; VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499).</p>
<p>BGH v. 29.3.2006 &#8211; VIII ZR 191/05 &#8211; WuM 2006, 383; GE 2006, 844</p>
<p><span id="more-128"></span></p>
<p>Bewertung: Der BGH rudert zur&#252;ck! Wurde (mit komplizierten Einschr&#228;nkungen) in der im Leitsatz zitierten Entscheidung noch die R&#252;ckforderung s&#228;mtlichter Betriebskostenvorauszahlungen bei nicht fristgerecht erfolgter Abrechnung f&#252;r zul&#228;ssig gehalten, gilt dies jetzt nicht mehr. Der Mieter muss sein Zur&#252;ckbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorsch&#252;ssen m&#246;glichst unverz&#252;glich nach Ablauf der Jahresfrist f&#252;r die Abrechnung aus&#252;ben. Und der Vermieter sollte sich bem&#252;hen, die Abrechnung fristgerecht vorzulegen <img src='http://mietrechtsinfo.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2006/03/bgh-doch-keine-rueckforderung-von-betriebskostenvorauszahlungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Eigenbedarfsk&#252;ndigung durch GbR und K&#252;ndigungsschutz</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2009/07/bgh-eigenbedarfskuendigung-durch-gbr-und-kuendigungsschutz/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2009/07/bgh-eigenbedarfskuendigung-durch-gbr-und-kuendigungsschutz/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 10:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://mietrechtsinfo.de/2009/07/16/bgh-eigenbedarfskuendigung-durch-gbr-und-kuendigungsschutz/</guid>
		<description><![CDATA[Auf eine K&#252;ndigung eines Wohnraummietverh&#228;ltnisses durch eine Gesellschaft b&#252;rgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters findet die K&#252;ndigungsbeschr&#228;nkung des § 577a BGB keine Anwendung, wenn nach der K&#252;ndigung Wohnungseigentum der Gesellschafter begr&#252;ndet wird (Rn.17). Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft das Wohnanwesen zu dem Zweck erworben hat, die vorhandenen Wohnungen in Wohnungseigentum der Gesellschafter umzuwandeln. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf eine K&#252;ndigung eines Wohnraummietverh&#228;ltnisses durch eine Gesellschaft b&#252;rgerlichen Rechts wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters findet die K&#252;ndigungsbeschr&#228;nkung des § 577a BGB keine Anwendung, wenn nach der K&#252;ndigung Wohnungseigentum der Gesellschafter begr&#252;ndet wird (Rn.17). Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft das Wohnanwesen zu dem Zweck erworben hat, die vorhandenen Wohnungen in Wohnungseigentum der Gesellschafter umzuwandeln.</p>
<p>BGH, Urteil vom 16.07.2009 -VIII ZR 231/08- in WuM 2009, 519</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://mietrechtsinfo.de/2009/07/bgh-eigenbedarfskuendigung-durch-gbr-und-kuendigungsschutz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
