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	<title>mietrechtsinfo.de &#187; Speziell</title>
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	<description>Informationen und Rechtsprechung zum  Mietrecht</description>
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		<title>AG Aachen &#8211; Auskunftsanspruch über ladungsfähige Anschrift des Vermieters</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Sep 2009 10:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Speziell]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einem Mietvertrag besteht ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Hausverwalter hinsichtlich der Adresse des Vermieters jedenfalls dann gemäß § 242 BGB aus Billigkeitsgründen, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert sind und nunmehr der Klageweg beschritten werden soll. Da in diesem Fall der Vermieter selbst als Partei in Anspruch genommen werden muss, ist es auch geboten, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem Mietvertrag besteht ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Hausverwalter hinsichtlich der Adresse des Vermieters jedenfalls dann gemäß § 242 BGB aus Billigkeitsgründen, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert sind und nunmehr der Klageweg beschritten werden soll. Da in diesem Fall der Vermieter selbst als Partei in Anspruch genommen werden muss, ist es auch geboten, dem Mieter die für die Klageerhebung notwendigen Angaben mitzuteilen.</p>
<p>AG Aachen, Urteil vom 03.09.2009 -112 C 51/09- in WuM 2009, 650</p>
<p><span id="more-441"></span>
<p>ebenso: LG Köln in WuM 1990, 13 und AG Neuss in WuM 1991, 674</p>
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		<item>
		<title>AG Lichtenberg &#8211; Fördervertrag für sanierte Altbauwohnung</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2008/02/ag-lichtenberg-foerdervertrag-fuer-sanierte-altbauwohnung/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Feb 2008 11:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Speziell]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nimmt die Anlage zum Wohnungsmietvertrag ausdrücklich auf die Förderung der Wohnungsinstandsetzung mit öffentlichen Mitteln und auf den zwischen dem Vermieter und der Investitionsbank Berlin geschlossenen Fördervertrag und die darin enthaltenen Bestimmungen zum Mieterschutz und zur Miethöhe Bezug, werden diese Regelungen des Fördervertrages Bestandteil des Mietvertrages. Darf der Vermieter von dem Mieter aufgrund dessen Einkommensverhältnissen nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li>Nimmt die Anlage zum Wohnungsmietvertrag ausdrücklich auf die Förderung der Wohnungsinstandsetzung mit öffentlichen Mitteln und auf den zwischen dem Vermieter und der Investitionsbank Berlin geschlossenen Fördervertrag und die darin enthaltenen Bestimmungen zum Mieterschutz und zur Miethöhe Bezug, werden diese Regelungen des Fördervertrages Bestandteil des Mietvertrages.</li>
<li>Darf der Vermieter von dem Mieter aufgrund dessen Einkommensverhältnissen nach dem Fördervertrag nur eine reduzierte Miete verlangen, kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, der Fördervertrag verpflichte ihn lediglich für den Fall der Vorlage einer Wohnungsberechtigungsbescheinigung nach § 5 WoBindG zu einer Mietreduzierung. Denn da der Fördervertrag den Vermieter zur entsprechenden Unterrichtung seiner Mieter verpflichtet, besteht die Unterrichtungspflicht aufgrund der Einbeziehung des Fördervertrages in den Mietvertrag auch im Verhältnis zu dem Mieter.</li>
</ol>
<p>AG Lichtenberg, Urteil vom 14.02.2008 -12 C 238/07- in WuM 2009, 392 (r.kr. durch Berufungsrücknahme)</p>
<p><span id="more-428"></span>
<p>Die Entscheidung stellt klar, dass bei mit öffentlichen Mitteln geförderten und sanierten Altbauwohnungen ein Verweis auf besondere Bestimmungen des Fördervertrags, die ihrerseits günstig für den Mieter sind, auch für den Mietvertrag selbst Wirkungen hat. Die Regelungen des Fördervertrags werden (soweit sie für den Mieter von Vorteil sind) durch Bezugnahme Vertragsbestandteil.</p>
<p>Erfolgt eine Bezugnahme nicht und kann der Mieter daher die für ihn günstigen Regelungen des Vertrags nicht kennen, macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig, was im Ergebnis auf das Gleiche hinaus läuft.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>AG Mitte: Guthaben des Mieters aus Abrechnungen vor Insolvenzer&#246;ffnung</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2004/03/ag-mitte-guthaben-des-mieters-aus-abrechnungen-vor-insolvenzerffnung/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Mar 2004 16:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebs- und Heizkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Speziell]]></category>

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		<description><![CDATA[Guthaben aus Abrechnungszeiträumen, die vor dem Eröffnungsbe-schluss enden, stellen (nur) eine Insolvenzforderung dar, die der Mieter gemäß § 108 Abs. 2 InsO anmelden muss. AG Mitte v. 18.3.2004 &#8211; 16 C 401/03 -, MM 05, 39 Problemlage: Muss der Insolvenzverwalter Guthaben auszah­len, die aus Perioden vor Eröffnung der Insolvenz stammen, wo aber die Abrechnung erst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Guthaben aus Abrechnungszeiträumen, die vor dem Eröffnungsbe-schluss enden, stellen (nur) eine Insolvenzforderung dar, die der Mieter gemäß § 108 Abs. 2 InsO anmelden muss.</strong></p>
<p><em>AG Mitte v. 18.3.2004 &#8211; 16 C 401/03 -, MM 05, 39</em></p>
<p><span id="more-28"></span><strong>Problemlage: </strong>Muss der Insolvenzverwalter Guthaben auszah­len, die aus Perioden <em>vor </em>Eröffnung der Insolvenz stammen, wo aber die Abrechnung erst nach Eröffnung des Verfahrens erfolgt?</p>
<p>Das AG Mitte verneint: „&#8230; Es handelt sich bei dem Betriebskostenguthaben nicht um eine -insolvenzfeste und jederzeit aufrechenbare &#8211; Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Denn ein Betriebskostengut­haben, das sich aus einem Abrechnungszeitraum vor Eröffnung des Insolenzverfahrens ergibt, stellt nach ersichtlich einhelliger Meinung eine Insolvenzforderung gemäß §§ 108 Abs. 2, 38 InsO dar, die nur durch Anmeldung zur Tabelle geltend gemacht werden kann.<a name="sdfootnote1anc"></a><sup>1</sup></p>
<p><font size="3">Denn der Rückzah­l</font>ungsanspruch des Mieters entsteht jeweils ratierlich monatlich in Höhe der Vorauszahlung und somit vor Eröffnung des Insolvenzver­fahrens. Der spätere Zugang der Betriebskostenabrechnung bewirkt lediglich die Fälligkeit des Anspruchs (Franken, a.a.O., RN 438). &#8230; Ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO kommt nicht in Betracht, weil ein Betriebskostenguthaben kein aussonderungsfähiges dingli­ches oder persönliches Recht darstellt. &#8230;“.</p>
<p>Die Vorschrift des § 108 InsO ist außerordentlich kompliziert.</p>
<p><strong><font size="1">§</font></strong> <font size="1"><strong>108 InsO </strong>- <strong>Fortbestehen von Dauerschuldverhältnissen</strong></font></p>
<p><font size="1">(1)</font> <font size="1"><sup>1</sup>Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume sowie<br />
Dienstverhältnisse des Schuldners bestehen mit Wirkung für die Insol­venzmasse fort. <sup>2</sup>Dies gilt auch für<br />
Miet- und Pachtverhältnisse die der Schuldner als Vermieter oder Ver­pächter eingegangen war und die<br />
sonstige Gegenstände betreffen, die einem Dritten, der ihre Anschaf­fung oder Herstellung finanziert hat,<br />
zur Sicherheit übertragen wurden.</font></p>
<p><font size="1">(2)</font> <font size="1">Ansprüche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der andere Teil nur als Insol<br />
venzgläubiger geltend machen.</font></p>
<p>Nach der Rechtsprechung des BGH  ist der Insolvenzverwalter auch für vom Vermieter noch nicht abgerechnete Perioden zuständig und muss Nebenkostenabrechnungen für diese alten Zeiträume erteilen. Da eine Aufrechnung mit sog. „Altforderungen“ vor Insolvenzeröffnung durch den Mieter, der nicht selbst Insolvenzschuldner ist, unzulässig ist, kann der Mieter sein Guthaben nur als Insolvenzforderung anmelden.</p>
<div>
<p><font size="2"><a name="sdfootnote1sym"></a>1Franken, 	Mietverhältnisse in der Insolvenz, 2002, RN 437, 438; 	Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und 	Leasingrechts, 8. Aufl., RN 1565; Staudin­ger/Weitemeyer, 	BGB-Kommentar (2003); § 556 RN 120</font></p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>AG Pankow-Weißensee &#8211; Mietobergrenze nach geförderter Modernisierung</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2009/11/ag-pankow-weissensee-mietobergrenze-nach-gefoerderter-modernisierung/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 09:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Speziell]]></category>
		<category><![CDATA[Mietspiegel]]></category>
		<category><![CDATA[WBS-Miete]]></category>

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		<description><![CDATA[Die besondere Mietobergrenze für Wohnungen in geförderten ModInst-Wohnhäusern schließt das Recht des Vermieters nicht aus, Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen; die staatliche Förderung wirkt zugunsten des Mieters, nicht zu Lasten des Vermieters. AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 11.11.2009 -100 C 260/09- in GE 2009, 1629]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die besondere Mietobergrenze für Wohnungen in geförderten ModInst-Wohnhäusern schließt das Recht des Vermieters nicht aus, Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen; die staatliche Förderung wirkt zugunsten des Mieters, nicht zu Lasten des Vermieters.</p>
<p>AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 11.11.2009 -100 C 260/09- in GE 2009, 1629</p>
]]></content:encoded>
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		<title>AG Sch&#246;neberg: Besichtigungsrecht des Vermieters</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2003/03/besichtigungsrecht-des-vermieters/</link>
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		<pubDate>Sat, 15 Mar 2003 10:33:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Speziell]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung des Mieters nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von einer Woche werktags in Begleitung einer Person seines Vertrauens zu besichtigen. Eine darüber hinaus gehende Vielzahl von Begleitern ist ebenso wie die Anfertigung von Fotos unzulässig. AG Schöneberg 11 C 592/03; GE 2004, 822 Sachverhalt: Der Vermieter wollte auf Nummer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung des Mieters nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von einer Woche werktags in Begleitung einer Person seines Vertrauens zu besichtigen. Eine darüber hinaus gehende Vielzahl von Begleitern ist ebenso wie die Anfertigung von Fotos unzulässig.</p>
<p>AG Schöneberg 11 C 592/03; GE 2004, 822</p>
<p><span id="more-6"></span><br />
Sachverhalt: Der Vermieter wollte auf Nummer sicher gehen und hatte die Besichtigung eine Woche vor dem Termin angekündigt.</p>
<p>Problemlage: Jedenfalls bei rechtzeitiger Ankündigung ist die Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter regelmäßig alle 6-12 Monate schon deswegen zulässig, weil der Vermieter den Zustand der Mietsache prüfen muss.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>AG Tiergarten: Eingehungsbetrug des Mietinteressenten</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2005/06/ag-tiergarten-eingehungsbetrug-des-mietinteressenten/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2005 08:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Speziell]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eingehungsbetrug bei Verwendung falscher Mietschuldenfreiheitsbestätigung Weiß der Mieter bereits bei Vertragsabschluss, dass er die Mieter nicht zahlen kann und erklärt er wahrheitswidrig mittels einer Gefälligkeits-Mietschuldenfreiheits-bescheinigung, keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen zu haben, macht er sich des Betruges schuldig. AG Tiergarten, Urteil vom 22.6.2005 &#8211; (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05), GE 2005,1257 In der Praxis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eingehungsbetrug bei Verwendung falscher Mietschuldenfreiheitsbestätigung</strong></p>
<p>Weiß der Mieter bereits bei Vertragsabschluss, dass er die Mieter nicht zahlen kann und erklärt er wahrheitswidrig mittels einer Gefälligkeits-Mietschuldenfreiheits-bescheinigung, keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen zu haben, macht er sich des Betruges schuldig.</p>
<p>AG Tiergarten, Urteil vom 22.6.2005 &#8211; (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05), GE 2005,1257</p>
<p><span id="more-89"></span></p>
<p>In der Praxis häufen sich die Fälle so genannter Mietnomaden: Mieter, die von Wohnung zu Wohnung oder von Gewerbe zu Gewerbe ziehen, ohne jemals überhaupt oder nennenswert Miete zu entrichten.</p>
<p>Wenn die Bonitätsprüfung versagt, hat das oft einen einfachen Grund: Der Mieter legt unzutreffende oder sogar gefälschte Unterlagen, Gehaltsnachweise, Einkommensbestätigungen oder Bescheinigungen über Mietschuldenfreiheit vor.</p>
<p>In den meisten Fällen ist jedenfalls kurzfristig von solchen Mietern nicht zu holen. Es empfiehlt sich jedoch grundsätzlich, Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten. Nicht nur wird der Mieter in solchen Fällen regelmäßig verurteilt. Vor allem bekommt der einmal strafrechtlich verurteilte Mieter wegen einer solchen Forderung keine Restschuldenbefreiung, wenn er &#8211; wie so oft der Fall &#8211; einige Jahre nach seinen Straftaten reuig und brav sein Privatinsolvenzverfahren &#8220;durchzieht&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Angabe von Fördermitteln und Drittmittelanrechnung</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2010/11/angabe-von-fordermitteln-und-drittmittelanrechnung/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 14:41:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mieterhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Modernisierung]]></category>
		<category><![CDATA[Speziell]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Drittmittelanrechnung setzt voraus, dass der Vermieter selbst auch Bauherr der geförderten Baumaßnahmen gewesen ist und auch die Drittmittel erhalten hat, es sei denn, der veräußernde Bauherr/Vermieter hat im Mietvertrag mit dem Mieter die Anrechnung der Drittmittel / Fördermittel vereinbart, da dann der Erwerber nach § 566 BGB in diese vertragliche Abrede eintritt. LG Berlin, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Drittmittelanrechnung setzt voraus, dass der Vermieter selbst auch Bauherr der geförderten Baumaßnahmen gewesen ist und auch die Drittmittel erhalten hat, es sei denn, der veräußernde Bauherr/Vermieter hat im Mietvertrag mit dem Mieter die Anrechnung der Drittmittel / Fördermittel vereinbart, da dann der Erwerber nach § 566 BGB in diese vertragliche Abrede eintritt.</p>
<p>LG Berlin, Urteil vom 30.11.0210 -63 S 107/10- in GE 2011, 339</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211;  Wertersatz f&#252;r Mieteraufwendungen</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2006/07/bgh-wertersatz-fuer-mieteraufwendungen/</link>
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		<pubDate>Wed, 26 Jul 2006 09:38:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerbemiete]]></category>
		<category><![CDATA[Speziell]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mietrechtsinfo.de/2006/07/26/bgh-wertersatz-fuer-mieteraufwendungen/</guid>
		<description><![CDATA[Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bemisst sich der Umfang der Bereicherung bei wertsteigernden Investitionen in die Mietsache danach, in welchem Maß sich durch diese der objektive Ertragswert erhöht. BGH v. 26.7.2006 &#8211; XII ZR 46/05 &#8211; GE 2006, 1224]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses bemisst sich der Umfang der Bereicherung bei wertsteigernden Investitionen in die Mietsache danach, in welchem Maß sich durch diese der objektive Ertragswert erhöht.</p>
<p>BGH v. 26.7.2006 &#8211; XII ZR 46/05 &#8211; GE 2006, 1224</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Angaben zur Untermiete bei Gewerbemiete</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2006/11/bgh-angaben-zur-untermiete-bei-gewerbemiete/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Nov 2006 10:20:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gewerbemiete]]></category>
		<category><![CDATA[Speziell]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mietrechtsinfo.de/2006/11/15/bgh-angaben-zur-untermiete-bei-gewerbemiete/</guid>
		<description><![CDATA[1. Zum Umfang der Auskunft, die der gewerbliche Vermieter vom Mieter verlangen kann, wenn dieser um die Erlaubnis zur Untervermietung nachsucht. 2. Bei Gewerbemiete kann der Vermieter eine persönliche Vorstellung des Untermieters und erweiterte Angaben zu dessen persönlichen Verhältnissen und Bonität verlangen, wenn eine Betriebspflicht besteht oder die Umstände (hier: Vermietung einer großen Teilfläche eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Zum Umfang der Auskunft, die der gewerbliche Vermieter vom Mieter verlangen kann, wenn dieser um die Erlaubnis zur Untervermietung nachsucht.</p>
<p>2. Bei Gewerbemiete kann der Vermieter eine persönliche Vorstellung des Untermieters und erweiterte Angaben zu dessen persönlichen Verhältnissen und Bonität verlangen, wenn eine Betriebspflicht besteht oder die Umstände (hier: Vermietung einer großen Teilfläche eines Einkaufszentrums) dies notwendig erscheinen lassen. [LS der Redaktion]</p>
<p>BGH v. 15.11.2006 &#8211; XII ZR 92/04 &#8211; NJW 2007, 288; GE 2007, 142</p>
<p><span id="more-189"></span></p>
<p>Sachverhalt: Der Mieter einer großen Teilfläche eines Einkaufszentraums mit einem langjährigen Mietvertrag hatte einen Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis nach Prüfung durch den Vermieter. Es bestand Betriebspflicht. Der Mieter beantragte die Untermieterlaubnis an einen chinesischen Restpostenhändler, ohne nähere Angaben zu machen und verweigerte persönliche Vorstellung des Untermieters sowie weitere Angaben zur Bonität. Der Vermieter verweigerte die Erlaubnis. Der Mieter kündigte den Mietvertrag vorfristig und bekam damit Recht.</p>
<p>Bewertung: In der gewerblichen Miete hat der Hauptvermieter ein elementares Interesse daran, die wesentlichen Bedingungen einer geplanten Untervermietung &#8211; namentlich Miethöhe und Vertragsdauer &#8211; zu erfahren, ebenso wie &#8211; jedenfalls wenn der Hauptmieter eine Betriebspflicht übernommen hat &#8211; sich ein Bild über die wirtschaftliche Situation des ins Auge gefassten Untermieters machen zu können. Allein der Umstand, dass der Hauptmieter dem Hauptvermieter für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Hauptmietverhältnis einzustehen hat, reicht in solchen Fällen &#8211; schon weil es zu Räumungsproblemen bzw. zu für Einkaufszentren abträglichen Leerstandszeiten kommen kann &#8211; nicht aus, um ohne derartige Angaben die Erteilung der Zustimmung zur Untervermietung verlangen zu können.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH &#8211; Aufrechnung in die Insolvenz des Vermieters m&#246;glich</title>
		<link>http://mietrechtsinfo.de/2006/12/bgh-aufrechnung-in-die-insolvenz-des-vermieters-moeglich/</link>
		<comments>http://mietrechtsinfo.de/2006/12/bgh-aufrechnung-in-die-insolvenz-des-vermieters-moeglich/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 21 Dec 2006 16:06:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Ziemann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Speziell]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Aufrechnung des Mieters mit laufenden Mietforderungen des insolventen Vermieters bleibt nach § 95 Abs. 1 zulässig auch wegen solcher Forderungen, die erst nach Insolvenzeröffnung fällig geworden sind (hier: Betriebskostenguthaben aus Abrechnungen für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung). BGH, Urteil vom 21.12.2006 -IX ZR 7/06- in NZM 2007, 162 und GE 2007, 288]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufrechnung des Mieters mit laufenden Mietforderungen des insolventen Vermieters bleibt nach § 95  Abs. 1 zulässig auch wegen solcher Forderungen, die erst nach Insolvenzeröffnung fällig geworden sind (hier: Betriebskostenguthaben aus Abrechnungen für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung).<br />
BGH, Urteil vom 21.12.2006 -IX ZR 7/06- in NZM 2007, 162 und GE 2007, 288</p>
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