BGH – Betriebskostenabrechnung durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks hat bei einem im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anordnung der Zwangsverwaltung noch laufenden Mietverhältnis über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen auch für solche Zeiträume abzurechnen, die vor der Anordnung liegen.

BGH v. 3.5.2006 – VIII ZR 168/05 – WuM 2006, 402; GE 2006, 907

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BGH – Billigkeitskontrolle von Fernwärmetarifen

1. Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgers gemäß § 315 Abs.3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht (sog. automatische Preisgleitklausel).
2. Mit den Preisen im Sinne von § 24 Abs. 2 AVBFernwärmeV sind nur die Preise gemeint, die das Versorgungsunternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt, nicht die Einkaufspreise des Versorgungsunternehmens.

BGH v. 11.10.2006 – VIII ZR 270/05 – WuM 2006, 689

BGH – Einbauküche als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör

Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.

BGH, Versäumnisurteil vom 20.11.2008 – IX ZR 180/07- in WuM 2009, 129 und GE 2009, 193

Problemlage: Der BGH stellt die Kriterien dafür klar, wann eine Einbauküche Zubehör oder wesentlicher Bestandteil einer Wohnung ist.

Sachverhalt: Die Mieterin hatte nach Auszug die von ihr selbst eingebrachte Einbauküche mitgenommen. Der Vermieter verlangte Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Der BGH stellt klar, dass Einbauküchen in der Regel nur zum vorübergehenden Zweck in die Wohnung eingebracht werden § 97 Abs.  2 Satz 1 BGB. Sie werden in der Regel nicht wesentlicher Bestandteil  und (wenn der Mieter nicht ausdrücklich die vertragsgemäße Absicht hat, die Küche “bis an das Ende der Tage” zu nutzen) auch nicht Zubehör. Vielmehr handelt es sich in der Regel um Einrichtungen im Sinne des § 552 BGB, die der Mieter bei Auszug wegnehmen kann.

BGH – Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für Kündigung

  1. Hat der Vermieter nach Zahlungsverzug des Mieters einen Rechtsanwalt zur Kündigung und Erhebung der Räumungsklage beauftragt, kann für die Kündigung eine volle Geschäftsgebühr als Schadensersatz vom Mieter verlangt werden.
  2. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ändert daran nichts und ist erst im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen.

BGH v. 11.7.2007 – VIII ZR 310/06 – GE 2007, 1480

BGH – Herausgabepflicht des Insolvenzverwalters

1. Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages wählt.

2. Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung.

3. Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu erlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.

BGH v. 1.3.2007 – IX ZR 81/05 in NJW 2007, 1594

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BGH – Kündbarkeit Servicevertrag im betreuten Wohnen

Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens (“Service-Wohnen”) ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.

BGH v. 23.2.2006 – III ZR 167/05 – WuM 2006, 204

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BGH – Kaution für mehr als 6 Monate bei Betriebskostenforderung

Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.

BGH v. 18.1.2006 – VIII ZR 71/05 – in GE 2006, 510; MM 2006, 182; WuM 06, 197

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BGH – Kaution und Anlagepflicht des Zwangsverwalters

Den Zwangsverwalter einer Mietwohnung trifft auch die Pflicht des Vermieters zur Anlage einer vom Mieter als Sicherheit geleisteten Geldsumme bei einem Kreditinstitut; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kaution nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. März 2005, VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596).

BGH, Urteil vom 11.03.2009 -VIII ZR 184/08- in WuM 2009, 289

BGH – Kein Aufwendungsersatz für Luxus des Mieters

Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, dass der Mieter an der
Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die ausschließlich in seinem
eigenen Interesse liegen, kann von einem stillschweigenden Einverständnis
der Parteien auszugehen sein, dass der Mieter hierfür keinen
Aufwendungsersatz beanspruchen kann.
BGH v. 13.6.2007 – VIII ZR 387/04 -, WuM 2007, 443; GE 2007, 1049

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BGH – Keine Hinterlegung bei Ungewissheit über den Vermieter

Eine Hinterlegung wegen Unklarheit über die Person des Gläubigers gem. § 372 BGB ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn der Mieter (hier: ein bundesweit tätiges Filialunternehmen mit eigener Rechtsabteilung) in keiner Weise Gewissheit über den richtigen Gläubiger bzw. Vermieter erlangen kann.

BGH XII ZR 23/00, Urteil vom 12.02.2003 in NJW 2003, 1809

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