- Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.
- Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.
BGH, Urteil vom 11.11.2009 -VIII ZR 221/08- in WuM 2010, 33
Die besondere Mietobergrenze für Wohnungen in geförderten ModInst-Wohnhäusern schließt das Recht des Vermieters nicht aus, Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen; die staatliche Förderung wirkt zugunsten des Mieters, nicht zu Lasten des Vermieters.
AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 11.11.2009 -100 C 260/09- in GE 2009, 1629
Bei Abschluss eines Mitvertrages durch eine AG ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.
BGH, Urteil vom 04.11.2009 -XII ZR 86/07- in GE 2010, 53
Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht. Eine Anhebung dieses Grenzwerts wegen der mitvermieteten Gartenfläche kommt nicht in Betracht (Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 2004, VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268, und BGH, 24. März 2004, VIII ZR 295/03, WuM 2004, 336).
BGH, Urteil vom 28.10.2009 -VIII ZR 164/08- in WuM 2009, 733
Allein die Tatsache, dass der Vermieter die mietvertraglich vereinbarte Frist zur Abrechnung über die Betriebskosten hat verstreichen lassen, führt nicht zur Verwirkung der Nachzahlungsforderung (Fortführung BGH, 31. Oktober 2007, VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142).
Jedoch tritt Verwirkung ein, wenn der Vermieter neuere Abrechnungszeiträume (hier: 2002 wurde abgerechnet, 2001 wird geltend gemacht) bereits abgerechnet hatte, ohne auch eine Abrechnung über frühere Zeiträume zu erteilen. Hierin liegt das auch für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment.
BGH, Beschluss vom 27.10.2009 -VIII ZR 334/07- in WuM 2010, 36 und GE 2010, 197
Das Jobcenter (Sozialamt), das für einen hilfebedürftigen Wohnungsmieter die Kosten der Unterkunft in der Weise übernimmt, dass es die Miete direkt an den Vermieter des Hilfebedürftigen überweist, ist nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters.
BGH, Urteil vom 21.10.2009 -VIII ZR 64/09-ín WuM 2010, 736
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§ 9 a HeizkV gibt dem Vermieter, der seiner Pflicht zur Anbringung von
Heizkostenverteilern nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder aus anderen Gründen die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung zu vertreten hat, nicht das Recht, stattdessen den Verbrauch zu schatzen.
LG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2009 – 63 5 555/08- in GE 2010, 126
Eine Unterbrechung von Versorgungsleitungen durch einen außenstehenden Dritten kann -anders als eine Versorgungssperre, die in der Einstellung von Leistungen besteht (siehe dazu BGH, Urteil vom 06.05.2009 -XII ZR 137/07- in GE 2009, 775) – gegenüber dem Besitzer der Räume verbotene Eigenmacht darstellen.
KG, Beschluss vom 01.10.2009 -8 U 105/09- in GE 2010, 61
- Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993, I ZR 65/91, WM 1993, 1248).
- Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher an dem betreffenden Geschäftsverkehr beteiligten Kreise zu Grunde liegt. Dazu genügt es nicht, dass eine bestimmte Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben.
- Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.
BGH, Urteil vom 30.09.2009 -VIII ZR 238/08- in WuM 2009, 647
Sind nach dem Vertrag die Souterrain-Räume der Wohnung zu Wohnzwecken angemietet, sind deren Flächen bei der Wohnflächenermittlung mit einzurechnen.
BGH, Beschluss vom 29.09.2009 -VIII ZR 242/08- in WuM 2009, 663