Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist von der Zahlung der Gerichtskosten nicht befreit. Die Kostenfreiheit des Bundes kommt ihr auch in den Rechtsstreitigkeiten nicht zugute, die sie als Partei in dessen Interesse führt.
BGH, Beschluss vom 19.02.2009 -V ZR 172/08- in WuM 2009, 318
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