Die Mehrkosten der Versorgung der von Beginn des Mietverhältnisses an über einen “Wärmecontractor” durch die Heizanlage in demselben Haus erzeugten Nahwärme sind dann nicht umlagefähig, wenn in dem Mietvertrag bei dem Verteilungsmaßstab für die Kosten der zentralen Heizungsanlage alternativ (nur) die Umlage der Kosten der Versorgung mit Fernwärme/Fernwarmwasser geregelt ist.
BGH, Urteil vom 20. Juni 2007 [...]
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