LG Berlin – Darlegungslast des Mieters für überhöhte Heizkosten

Der Mieter kann von dem Vermieter grundsätzlich keine Erläuterung über den hohen Verbrauch von Heizkosten verlangen, da ein überdurchschnittlicher Verbrauch in der Regel das Resultat seiner Heizgewohnheiten ist.

LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 21.04.2008 -67 S 43/08-, in GE 2008, 991-993

Anmerkung:

Diese Entscheidung trifft nur hinsichtlich für die Darlegungslast des Mieters zu, wenn die Verbrauchseinheiten gestiegen sind. Steigen aber die Kosten für den Preis pro Verbrauchseinheit ist der Vermieter zur Erläuterung verpflichtet.