Die Verpflichtung aus MHG § 2 Abs 1 S 2 trifft nur denjenigen Vermieter, der den Mietzins nach MHG § 3 erhöht hat oder erhöhen könnte. Diese Voraussetzungen liegen bei dem Erwerber eines mit öffentlichen (oder ihnen gleichgestellten) Mitteln modernisierten preisfreien Wohnraums nicht vor. Unberührt bleibt eine rechtsgeschäftlich übernommene Verpflichtung des Erwerbers (oder ein mietvertragliche [...]
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