Sind nach dem Vertrag die Souterrain-Räume der Wohnung zu Wohnzwecken angemietet, sind deren Flächen bei der Wohnflächenermittlung mit einzurechnen.
BGH, Beschluss vom 29.09.2009 -VIII ZR 242/08- in WuM 2009, 663
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Sind nach dem Vertrag die Souterrain-Räume der Wohnung zu Wohnzwecken angemietet, sind deren Flächen bei der Wohnflächenermittlung mit einzurechnen. BGH, Beschluss vom 29.09.2009 -VIII ZR 242/08- in WuM 2009, 663
Sind nach dem Vertrag die Souterrain-Räume der Wohnung zu Wohnzwecken angemietet, sind deren Flächen bei der Wohnflächenermittlung mit einzurechnen.
BGH, Beschluss vom 29.09.2009 -VIII ZR 242/08- in WuM 2009, 663