Gestern habe ich wieder einmal an einem Räumungstermin teilgenommen, um vor Ort auftretende Probleme mit den Räumungsschuldnern schnell klären zu können. Durchgeführt wurde auf ausdrücklichen Wunsch der Mandantin eine „normale“ Räumung mit Abtransport und Einlagerung durch den GVZ, was zunächst 12.000 € Räumungskostenvorschuss auslöste und dann dazu führte, dass die Mieter der Wohnung (zum Zeitpunkt der Räumung bereits drei Monatsmieten Rückstand) die große und teure Einbauküche durch den von der GVZin beauftragten Spediteur sogar abgebaut und an ihre neue Wohnung angeliefert bekommen. Bezahlt vom Vorschuss des Vermieters.
Dies war für mich noch einmal Anlass, über die Vorteile der Berliner Räumung nachzudenken und das aufzuschreiben:
Meines Erachtens sind die Risiken einer fachgerecht mit Einhaltung der 1-Monatsfrist durchgeführten Berliner Räumung gemäß § 885a ZPO vernachlässigbar und haftpflichtversichert einerseits und andererseits die wirtschaftlichen Schäden einer Räumung mit Abtransport unwirtschaftlich hoch. Auch ergeben sich bei einer „nach Plan“ durchgeführten Berliner Räumung oft Chancen für den Gläubiger, die durch einen kostenpflichtigen Abtransport eher unterlaufen werden, zum Beispiel:
- Nutzungsentschädigung bis zum Ablauf der Monatsfrist – also Zeit für notwendige Beauftragungen und Nachmietersuche,
- auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkte Haftung bei Beachtung der Monatsfrist gem. § 885a ZPO.
- Vermieterpfandrecht als Druckmittel für weitere Zahlungen des Schuldners auf Rückstände (zum Beispiel die große teure Einbauküche),
- in den meisten Fällen freiwilliger Abtransport des Hausrats durch Mieter (wenn gewünscht)
- Möglichkeit einer gütlichen Regelung mit dem Schuldner (weiterer Abtransport innerhalb der Monatsfrist, danach Verzicht des Schuldners auf weitere Entnahmen durch einfache schriftliche Vereinbarung)
- Möglichkeit der kostengünstigen Entsorgung von verbliebenem Sperrmüll durch eigenes Personal (Hausmeister) oder zuverlässige, ausgewählte und meist kostengünstige Vertragsfirmen.
Denn meist sehen Wohnungen nach Besitzeinweisung durch den GVZ so aus wie in diesem Fall aus Neukölln, wo die Mieterin vor dem Räumungstermin zwei Tage lang ihren Hausrat aus der Wohnung geschafft und nur noch Müll zurückgelassen hatte (was der GVZ in diesem Fall sogar im Räumungsprotokoll bescheinigte).