BGH – Verjährung bei rechtsgrundloser Renovierung

Ersatzansprüche des Mieters wegen rechtsgrundlos ausgeführte Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses und ebenso ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Mieters infolge Verwendung einer unwirksamen Renovierungsklauseln verjähren gemäß § 548 Abs. 2 BGB.

BGH, Beschluss vom 4.5.2011 -VIII ZR 265/10- in WuM 2011, 418