LG Berlin – unzutreffende Tatsachenbehauptung

  1. Der Mieter muss sich eine Pflichtwidrigkeit eines anwaltlichen Vertreters auch dann zurechnen lassen, wenn er von Details des Sachvortrags keine Kenntnis hat.
  2. Es begründet keine erhebliche Vertragsverletzung, wenn für ein Mieter wegen „Kunstsammlung und Bibliothek“ in der betroffenen Wohnung die Geltendmachung von objektiv überhöhten Beträgen als Aufwendungsersatz angekündigt wird für den Fall, dass der Vermieter seine (unwirksame) Modernisierungsankündigung nachbessern sollte.
  3. Zu den Anforderungen an die Geltendmachung von Modernisierungs bedingte Aufwendungsersatz als Vorschuss.

LG Berlin, Urteil vom 16.4.2010 -65 S 307/09- in WuM 2011,220

OLG Düsseldorf – Grobe Fahrlässigkeit beim Regress des Gebäudeversicherers

  1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlasst, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für
    einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässiqkeit einzustehen hat.
  2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.
  3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.

OLG Diisseldorf Urteil vom 10. Dezember 2009 -1-10 U 88/09 – in GE 2010, 121