MHG § 2 Abs 1 S 2 (jetzt: § 559 a Abs. 5 BGB) ist bei einem Erhöhungsverlangen auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD-Programm (Landesmodernisierungsprogramm des Landes Berlin) instandgesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins [...]
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