Zahlt der Mieter auch nach Erlaß eines Räumungsurteils keine Nutzungsentschädigung, kommt eine Räumungsfrist nur im Ausnahmefall in Betracht. Dass noch zahlreiche Familienangehörige von der Räumung betroffen sind, reicht nicht. LG Berlin, Beschluß vom 7. Mai 2007 – 65 T 65/07 – in GE 2007, 1253
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