Die Betriebskostenabrechnung ist um die Wartungskosten für den Aufzug zu kürzen, wenn der Vermieter den in den Wartungskosten enthaltenen Anteil für Instandsetzung nicht ausreichend dargelegt hat. Denn bei Vollwartungsverträgen ist ein entsprechender Abzug zu machen. Die Betriebskostenabrechnung ist um die Hauswartskosten zu kürzen, wenn der Vermieter nicht vorträgt, mit welchen Aufgaben der Hauswart betraut ist [...]
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