LG Berlin – Darlegungspflicht für Hauswartkosten, Aufzugswartung

  1. Die Betriebskostenabrechnung ist um die Wartungskosten für den Aufzug zu kürzen, wenn der Vermieter den in den Wartungskosten enthaltenen Anteil für Instandsetzung nicht ausreichend dargelegt hat. Denn bei Vollwartungsverträgen ist ein entsprechender Abzug zu machen.
  2. Die Betriebskostenabrechnung ist um die Hauswartskosten zu kürzen, wenn der Vermieter nicht vorträgt, mit welchen Aufgaben der Hauswart betraut ist und auf welcher Grundlage der abzuziehende Anteil für Verwaltungs- und Instandhaltungstätigkeit ermittelt worden ist.

LG Berlin, Urteil vom 15.03.2002 in GE 2003, 257

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