BGH – Keine Hinterlegung bei Ungewissheit über den Vermieter

Eine Hinterlegung wegen Unklarheit über die Person des Gläubigers gem. § 372 BGB ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn der Mieter (hier: ein bundesweit tätiges Filialunternehmen mit eigener Rechtsabteilung) in keiner Weise Gewissheit über den richtigen Gläubiger bzw. Vermieter erlangen kann.

BGH XII ZR 23/00, Urteil vom 12.02.2003 in NJW 2003, 1809

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BGH: Keine Hinterlegung bei Ungewissheit über den Vermieter

Entscheidung des BGH zur Hinterlegung bei unklaren Eigentumsverhältnissen

Eine Hinterlegung wegen Unklarheit über die Person des Gläubigers gem. § 372 BGB ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn der Mieter (hier: ein bundesweit tätiges Filialunternehmen mit eigener Rechtsabteilung) in keiner Weise Gewissheit über den richtigen Gläubiger bzw. Vermieter erlangen kann.
BGH XII ZR 23/00 vom 12.02.2003 in NJW 2003, 1809

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