BGH – Keine Hinterlegung bei Ungewissheit über den Vermieter

Eine Hinterlegung wegen Unklarheit über die Person des Gläubigers gem. § 372 BGB ist nur in Ausnahmefällen und nur dann zulässig, wenn der Mieter (hier: ein bundesweit tätiges Filialunternehmen mit eigener Rechtsabteilung) in keiner Weise Gewissheit über den richtigen Gläubiger bzw. Vermieter erlangen kann.

BGH XII ZR 23/00, Urteil vom 12.02.2003 in NJW 2003, 1809


Nach dieser Entscheidung dürften Hinterlegungen bei unklaren Vermieterverhältnissen zukünftig so gut wie nie zulässig sein.

Praxis-Tipp:Beim Ankauf von Miethäusern sollte der Verkäufer dem Käufer bereits bei Abschluss des Kaufvertrages eine besondere Vollmacht für die Entgegennahme der Mietzahlungen ausstellen, die der Notar dem Käufer dann nach vollständiger Belegung des Kaufpreises aushändigt. Nur mit einem solchen Dokument kann der Käufer auch wirklich rechtssicher die laufenden Mieten vor Umschreibung des Eigentums anfordern!