BHG – Verjährungsbeginn für Heizkostenforderungen des Vermieters

Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.

BGH, Urteil vom 19.12.1990 -VIII ARZ 5/90- in GE 1991, 139 und WuM 1991, 150

Der BGH stellt klar, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche des Vermieters aus Nebenkostenabrechnungen in jedem Fall erst mit Zugang der Abrechnung beim Mieter beginnt.