Vorbehaltlose Zahlungen des Mieters auf eine Betriebskostenabrechnung sind nicht als Schuldbestätigung zu werten.
LG Berlin v. 23.4.2007 – 62 S 28/07 -, GE 2007, 913
Vielfach wird durch Mieter auf Nebenkostenabrechnungen Zahlung geleistet, bevor eine inhaltliche Überprüfung der Abrechnung erfolgt. Stellt sich diese dann als inhaltlich falsch heraus (einzelne Positionen sind nicht oder nicht vollständig fällig), beruft sich der Vermieter meist auf die Kenntnis der Nichtschuld § 814 BGB; der Mieter habe ja gewusst, was er zahlt. Dies ist im Regelfall nicht richtig.
Wie schon der BGH in einer älteren Entscheidung klar gestellt hat, gilt der Einwendungsausschluss der Zahlung ohne Vorbehalt nur für solche Fälle, wo der Mieter den Mangel der Abrechnung bei Absendung der Zahlung bereits kennt.