1. Eine Müllstandsfläche ist gestaltet, wenn Mülltonnen oder Container nicht nur auf dem Grundstück aufgestellt sind, sondern hierfür ein gesonderter Müllstandplatz angelegt worden ist, der räumlich begrenzt ist und der so angelegt ist, dass die Müllbehälter nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Von einer weder wohnwerterhöhend noch wohnwertmindernd zu berücksichtigenden Müllstandsfläche unterscheidet sich eine gestaltete Müllstandsfläche ferner dadurch, dass sie optisch ansprechend errichtet ist und dem Betrachter so das Bild eines gepflegten Wohnumfeldes vermittelt.
2. Das Sondermerkmal „Modernes Bad“ setzt umlaufend türhoch geflieste Wände voraus. Die türhoch anzubringende Verfliesung darf nicht auf den unmittelbaren Spritzwasserbereich beschränkt sein.
AG Lichtenberg, Urteil vom 23.8.07 – 10 C 88/07 – in MM 2007, 335
Der fragliche Müllstandplatz bestand aus einer „Metall- und Betonkonstruktion zur Aufnahme von Mülltonnen“ mit einer „durch einen Zaun erhöhten Backsteinmauer abgegrenzten Bereich“. Der gesamte Bereich war mit Graffitis und „Tags“ versehen; das Gericht ging daher nicht von einer gepflegten und gestalteten Müllstandsfläche aus.
Im Bad müssen Fliesen türhoch und umlaufend sein, um das Merkmal „modernes Bad“ zu verwirklichen.