Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.
BGH, Urteil vom 15.10.2008 -VIII ZR 321/07- in WuM 20008, 719 und GE 2008, 1555