BGH – Keine Pflicht zur turnusmäßigen Überprüfung der Elektrik

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.

BGH, Urteil vom 15.10.2008 -VIII ZR 321/07- in WuM 20008, 719 und GE 2008, 1555