BGH – Abrechnung von Wasserentgelten bei Kanalgebühren

Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.

BGH, Urteil vom 15.07.2009 -VIII ZR 340/08- in WuM 2009, 516

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