LG Berlin – Großer Balkon mit 4 qm Fläche, Orientierungshilfe

Auch bei einer großen Wohnung ist ein Balkon mit einer Fläche von 4 m² als groß und geräumig im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mieterspiegel anzusehen.

LG Berlin, Urteil vom 03.12.2009 -67 S 411/08- in GE 2010, 204