Bei einem modernisierten Altbau mit Holzdecken kann kein erhöhter Schallschutz erwartet werden. Bei Anmietung einer Altbauwohnung mit Holzdecken ist damit zu rechnen, dass tiefe Frequenzen und damit auch Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung zu vernehmen sind.
AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010 -6 C 598/09- in GE 2010, 1753