- Der Mieter hat keinen Anspruch auf Kostenvorschuss für Maßnahmen, die zur nachhaltigen Mängelbeseitigung ungeeignet sind.
- Zum Ausschluss des Instandsetzungsanspruchs wegen Überschreitens der Opfergrenze. Es ist nicht allein entscheidend, dass die voraussichtlichen Instandsetzungskosten den Verkehrswert des Hauses übersteigen.
BGH, Urteil vom 21.4.2010 -VIII ZR 131/09- in WuM 2010, 348
Im konkreten Fall hatte der Mieter Kostenvorschuss für die Beseitigung von Rissbildungen verlangt, ohne deren Ursache zu kennen oder beseitigen zu können.